Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bauenz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Beethovenstraße 3, 56218 Mülheim-Kärlich
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 25535
EUID
DET2210V.HRB25535
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 89/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
10.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Trockenbauten sowie die Herstellung von Außenanlagen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauenz GmbH, Mülheim-Kärlich, ist am 10.02.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht stattgegeben worden. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mayen einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mayen einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsache Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert 200,- EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 89/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bauenz GmbH, Beethovenstraße 3, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRB 25535), vertr. d.: Marcus Hendle, c/o Bauenz GmbH, Beethovenstraße 3, 56218 Mülheim-Kärlich, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.02.2026 ma…
7 IN 89/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bauenz GmbH, Beethovenstraße 3, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRB 25535), vertr. d.: Marcus Hendle, c/o Bauenz GmbH, Beethovenstraße 3, 56218 Mülheim-Kärlich, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Mayen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mayen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 10.02.2026
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