Restschuldbefreiung erteilt Rheinland-Pfalz HRA 11683

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Insolvenzprofil

Bauerfeld, Gabriele

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Erfasst

Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 11683
EUID
DET2101V.HRA11683

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 64/19
Phase
Restschuldbefreiung erteilt

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Jürgen Roth
Rolle
Treuhänder

Termine & Fristen

Eröffnung des Insolvenzverfahrens
12.12.2019
Ende der Anhörungsfrist
12.12.2025
Restschuldbefreiung erteilt
15.12.2025

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Restschuldbefreiungsverfahren der Gabriele Bauerfeld ist mit rechtskräftiger Erteilung der Restschuldbefreiung durch Beschluss vom 15.12.2025 abgeschlossen. Die Restschuldbefreiung betrifft alle Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung am 12.12.2019 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren. Ausgenommen sind Forderungen nach § 302 InsO. Im Vorfeld wurde die Vergütung des Treuhänders Rechtsanwalt Jürgen Roth festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Zuvor war eine Anhörungsfrist bis zum 12.12.2025 bestimmt worden, innerhalb derer Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung hätten eingelegt werden können.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

10 IN 64/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Gabriele Bauerfeld, geb. am 26.01.1957, Hettenrodter Straße 14a, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRA 11683), ist der Schuldnerin durch Beschluss vom 15.12.2025 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläu…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

10 IN 64/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren Gabriele Bauerfeld, geb. am 26.01.1957, Hettenrodter Straße 14a, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRA 11683), ist die Vergütung des Treuhänders Rechtsanwalt Jürgen Roth für das Restschuldbefreiungsverfahren festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

10 IN 64/19: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Gabriele Bauerfeld, geb. am 26.01.1957, Hettenrodter Straße 14a, 55743 Idar-Oberstein (AG Bad Kreuznach, HRA 11683), wurde beschlossen: Die Frist zur Anhörung der Schuldnerin, des Treuhänders und aller Insolvenzgläubiger wird bestimmt bis zum 12.12.2025. Die Beteili…

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