Der Gegenstand der Gesellschaft ist das industrielle Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen durch Drehen, Fräsen, Bohren, Schleifen und sonstigen Bearbeitungsmöglichkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZTW Zerspanungstechnik Weilerbach GmbH ist am 12.01.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung und Verfügungsbeschränkungen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja bestellt worden. Am 26.06.2026 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die vorläufigen Maßnahmen sind mit der Abweisung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 189/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZTW Zerspanungstechnik Weilerbach GmbH vertr. D. d. GF Heinz Richard Eberhard, Auf dem Immel 21, 67685 Weilerbach (AG Kaiserslautern, HRB 31372), vertr. d.: Heinz Richard Eberhard, Auf der Burr 28, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), ist am 12.01…
1 IN 189/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZTW Zerspanungstechnik Weilerbach GmbH vertr. D. d. GF Heinz Richard Eberhard, Auf dem Immel 21, 67685 Weilerbach (AG Kaiserslautern, HRB 31372), vertr. d.: Heinz Richard Eberhard, Auf der Burr 28, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), ist am 12.01.2026 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, O 4 13-16, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/12078-20, Fax: 0621/153800, E-Mail: info@depre.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 189/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZTW Zerspanungstechnik Weilerbach GmbH vertr. D. d. GF Heinz Richard Eberhard, Auf dem Immel 21, 67685 Weilerbach (AG Kaiserslautern, HRB 31372), vertr. d.: Heinz Richard Eberhard, Auf der Burr 28, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), ist der Antr…
1 IN 189/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZTW Zerspanungstechnik Weilerbach GmbH vertr. D. d. GF Heinz Richard Eberhard, Auf dem Immel 21, 67685 Weilerbach (AG Kaiserslautern, HRB 31372), vertr. d.: Heinz Richard Eberhard, Auf der Burr 28, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 12.01.2026 sind am 26.06.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 189/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZTW Zerspanungstechnik Weilerbach GmbH vertr. D. d. GF Heinz Richard Eberhard, Auf dem Immel 21, 67685 Weilerbach (AG Kaiserslautern, HRB 31372), vertr. d.: Heinz Richard Eberhard, Auf der Burr 28, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), sind die Ver…
1 IN 189/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZTW Zerspanungstechnik Weilerbach GmbH vertr. D. d. GF Heinz Richard Eberhard, Auf dem Immel 21, 67685 Weilerbach (AG Kaiserslautern, HRB 31372), vertr. d.: Heinz Richard Eberhard, Auf der Burr 28, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 12.01.2026 am 26.06.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 14/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZTW Zerspanungstechnik Weilerbach GmbH, Auf dem Immel 21, 67685 Weilerbach, vertr. d.: Heinz Richard Eberhard, Auf der Burr 28, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.07.2026 mangels Masse ab…
1 IN 14/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ZTW Zerspanungstechnik Weilerbach GmbH, Auf dem Immel 21, 67685 Weilerbach, vertr. d.: Heinz Richard Eberhard, Auf der Burr 28, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 17.07.2026
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