Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BAUFLUENCER 23 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 26669
EUID
DER3101.HRB26669
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 94/25
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jörg Wenzel
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 63, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Schlusstermin
13.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAUFLUENCER 23 GmbH ist eröffnet. Der Verwalter Rechtsanwalt Jörg Wenzel hat seine Vergütung gemäß § 2 InsVV sowie die Auslagenpauschale und Umsatzsteuer festgesetzt erhalten. Die Insolvenzmasse betrug im Verfahren 70.000,00 EUR. Das Amtsgericht Potsdam hat einen Schlusstermin für den 13. Oktober 2026 bestimmt, an dem unter anderem die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, die Erörterung der Schlussrechnung und die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis stattfinden sollen. Im Zuge der Schlussverteilung ist ein Verteilungsverzeichnis niedergelegt worden. Darin sind Forderungen in Summe von 14.708,16 EUR festgestellt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 6.843,90 EUR, aus dem noch die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen sind. Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger wurden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist nach § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BAUFLUENCER 23 GmbH (Registergericht: Aachen HRB 26669), ehemals: Edisonstraße 63, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dobrila Kostic, Rotenkruger Weg 26, 12305 Berlin wurde die Vergütung des Verwalters Recht…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BAUFLUENCER 23 GmbH (Registergericht: Aachen HRB 26669), ehemals: Edisonstraße 63, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dobrila Kostic, Rotenkruger Weg 26, 12305 Berlin wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Jörg Wenzel, Friedrich-Ebert-Straße 63, 14469 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 70000,00 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.70 IN 94/25, Amtsgericht Potsdam, 15. Juli 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BAUFLUENCER 23 GmbH (Registergericht: Aachen HRB 26669), ehemals: Edisonstraße 63, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dobrila Kostic, Rotenkruger Weg 26, 12305 Berlin wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erör…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BAUFLUENCER 23 GmbH (Registergericht: Aachen HRB 26669), ehemals: Edisonstraße 63, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dobrila Kostic, Rotenkruger Weg 26, 12305 Berlin wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
bestimmt auf den 13.10.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 15. Juli 2026, 6.70 IN 94/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BAUFLUENCER 23 GmbH (Registergericht: Aachen HRB 26669), ehemals: Edisonstraße 63, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dobrila Kostic, Rotenkruger Weg 26, 12305 Berlin
ist das Verteilungsverzeichnis auf der G…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BAUFLUENCER 23 GmbH (Registergericht: Aachen HRB 26669), ehemals: Edisonstraße 63, 12459 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dobrila Kostic, Rotenkruger Weg 26, 12305 Berlin
ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam zum AZ: 6.70 IN 94/25 niedergelegt. Im Verteilungsverzeichnis festgestellt sind Forderungen in Summe von € 14.708,16. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt € 6.843,90. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß §§ 54 und 55 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen.
6.70 IN 94/25, Amtsgericht Potsdam, 15. Juli 2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.