Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Baufuchs Wohnbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Im Borngarten 3, 65620 Waldbrunn-Ellar
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 5100
EUID
DEM1706.HRB5100
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg
Aktenzeichen
9 IN 53/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Kanzlei
westhelleundpartner.eu
Adresse
Frankfurter Str. 13, 35781 Weilburg
Telefon
06471/5166310
E-Mail
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Auslagen
06.11.2025
Anzeige Schlussverteilung
22.01.2026
Stichtag Gläubigerversammlung
06.03.2026
Einstellung des Verfahrens
22.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist der Kauf, der Verkauf und die Verwaltung von fremden und eigenen Wohnungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baufuchs Wohnbau GmbH ist am 22.05.2026 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Zuvor hatte der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Carsten Koch, seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei der verfügbare Massebestand bei 680,68 EUR lag. Es war eine Schlussverteilung geplant, wofür ein Verteilungsvernis niedergelegt wurde. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung zur beabsichtigten Verfahrenseinstellung war der 06.03.2026. Forderungen in Höhe von 32.053,79 EUR waren zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 53/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baufuchs Wohnbau GmbH, Im Borngarten 3, 65620 Waldbrunn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5100), vertr. d.: Bernadette Schlimm, Im Borngarten 3, 65620 Waldbrunn, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch f…
9 IN 53/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baufuchs Wohnbau GmbH, Im Borngarten 3, 65620 Waldbrunn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5100), vertr. d.: Bernadette Schlimm, Im Borngarten 3, 65620 Waldbrunn, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Limburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Erhöhung für 11 Gläubiger
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 680,68 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 und 3 InsVV um 210,00 EUR zu erhöhen, da vorliegend 11 Gläubiger ihre Forderung angemeldet haben.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- 9 IN 53/21 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baufuchs Wohnbau GmbH, Im Borngarten 3, 65620 Waldbrunn soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Car…
- 9 IN 53/21 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baufuchs Wohnbau GmbH, Im Borngarten 3, 65620 Waldbrunn soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Carsten Koch, Frankfurter Str. 13, 35781 Weilburg, Tel: 06471/5166310, Fax: 06471/5166390, E-Mail: Weilburg@westhelleundpartner.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 680,68 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 32.053,79 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Limburg, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 53/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baufuchs Wohnbau GmbH, Im Borngarten 3, 65620 Waldbrunn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5100), vertr. d.: Bernadette Schlimm, Im Borngarten 3, 65620 Waldbrunn, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, is…
9 IN 53/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baufuchs Wohnbau GmbH, Im Borngarten 3, 65620 Waldbrunn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5100), vertr. d.: Bernadette Schlimm, Im Borngarten 3, 65620 Waldbrunn, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 06.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.753,21 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Limburg, 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 53/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baufuchs Wohnbau GmbH, Im Borngarten 3, 65620 Waldbrunn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5100), vertr. d.: Bernadette Schlimm, Im Borngarten 3, 65620 Waldbrunn, (Geschäftsführerin), ist am 22.05.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden M…
9 IN 53/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baufuchs Wohnbau GmbH, Im Borngarten 3, 65620 Waldbrunn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5100), vertr. d.: Bernadette Schlimm, Im Borngarten 3, 65620 Waldbrunn, (Geschäftsführerin), ist am 22.05.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 22.05.2026
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