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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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der Verkauf und die Vermietung von Baugeräten und Baumaschinen sowie die Vermietung und das Aufstellen von Gerüsten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baugeräte und Gerüstbau Hermann Koch GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Worms hat mit Beschluss vom 13.04.2026 im Aktenzeichen 17 IN 47/23 das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen angeordnet. Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und der Schuldner können bis zum 25.06.2026, 24:00 Uhr, schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung erheben. Die Anmeldungsunterlagen sowie eingegangene Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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