Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GV-Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Bebelstraße 40, 67549 Worms
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 46185
EUID
DET2304V.HRB46185
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Worms
Aktenzeichen
16 IN 6/17
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Roth
Termine & Fristen
Schlusstermin
02.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Bauträgertätigkeiten, Dachdeckertätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GV-Bau GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Stefan Roth, hat einen Vergütungsantrag gestellt, dessen Festsetzung durch das Amtsgericht Worms am 19.05.2026 erfolgt ist. Die Vergütung entspricht der Mindestvergütung gemäß InsVV. Im Rahmen des Schlusstermins am 02.07.2026 sollen nachträglich angemeldete Insolvenzforderungen geprüft, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben sowie Angelegenheiten zur Bestimmung eines Treuhänders gemäß § 288 InsO erörtert werden. Forderungen können bis zum 02.07.2026 schriftlich widersprochen werden. Mangels Teilungsmasse wird voraussichtlich keine Schlussverteilung stattfinden, da nur ausfall- oder bedingte Forderungen in Höhe von 565.250,00 EUR vorliegen, während ein Verteilungsbetrag von 283,73 EUR zur Verfügung steht. Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
16 IN 6/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen GV-Bau GmbH , hat der Insolvenzverwalter Vergütungsantrag gestellt. Dieser kann auf der Geschäftsstelle während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Wirksamke…
16 IN 6/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen GV-Bau GmbH , hat der Insolvenzverwalter Vergütungsantrag gestellt. Dieser kann auf der Geschäftsstelle während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Wirksamkeit der Veröffentlichung gegeben.
Amtsgericht Worms, 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
16 IN 6/17
19.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
GV-Bau GmbH, Bauträger/Dachdeckerarbeiten, Bebelstraße 40, 67549 Worms (AG Mainz, HRB 46185),
vertreten durch:
Albert Vogel, Giselherstraße 7, 67240 Bobenheim-Roxheim, (Geschäftsführer),
wird der Schlussve…
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
16 IN 6/17
19.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
GV-Bau GmbH, Bauträger/Dachdeckerarbeiten, Bebelstraße 40, 67549 Worms (AG Mainz, HRB 46185),
vertreten durch:
Albert Vogel, Giselherstraße 7, 67240 Bobenheim-Roxheim, (Geschäftsführer),
wird der Schlussverteilung zugestimmt und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf
Donnerstag, den 02.07.2026, mit folgenden Tagesordnungspunkten:
a) Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum vorgenannten Zeitpunkt gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch unter Angabe des obigen Aktenzeichens erheben. Die Anmeldungsunterlagen, sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum vorgenannten Zeitpunkt auf der Geschäftsstelle des angegebenen Termin Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird bis zum Ablauf des 02.07.2026 gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
b) Anhörung zur Bestimmung des Treuhänders gem. § 288 InsO sowie zu den in § 292 Abs. 2 InsO bezeichneten Angelegenheiten.
Anträge sind bis zum vorgenannten Zeitpunkt schriftlich beim Amtsgericht Worms -Insolvenzgericht-, unter Angabe des obigen Aktenzeichens einzureichen
c) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Anträge und Erklärungen sind bis zum vorgenannten Zeitpunkt schriftlich beim Amtsgericht Worms -Insolvenzgericht-, unter Angabe des obigen Aktenzeichens einzureichen.
Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegt bis zum 02.07.2026 zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Mangels Teilungsmasse wird eine Schlussverteilung voraussichtlich nicht stattfinden.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt. Der Beschluss kann beim Insolvenzgericht eingesehen werden. Die Vergütung entspricht der Mindestvergütung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Worms ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govapp_16417973158617710649122712873785 des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Worms, den 19.05.2026
- Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
16 IN 6/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GV-Bau GmbH, Bauträger/Dachdeckerarbeiten, Bebelstraße 40, 67549 Worms (AG Mainz, HRB 46185), vertr. d.: Albert Vogel, Giselherstraße 7, 67240 Bobenheim-Roxheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Rot…
16 IN 6/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GV-Bau GmbH, Bauträger/Dachdeckerarbeiten, Bebelstraße 40, 67549 Worms (AG Mainz, HRB 46185), vertr. d.: Albert Vogel, Giselherstraße 7, 67240 Bobenheim-Roxheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Roth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Worms eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschüsse
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 17.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse Es ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Worms, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext gem.: 188 InsO
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GV-Bau GmbH,
Bauträger/Dachdeckerarbeiten, Bebelstraße 40, 67549 Worms, vertre-
ten durch den Geschäftsführer Albert Vogel, findet keine Schlussver-
teilung statt, da keine uneingeschränkten, sondern für den Ausfall
festgestellte, als …
Veröffentlichungstext gem.: 188 InsO
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GV-Bau GmbH,
Bauträger/Dachdeckerarbeiten, Bebelstraße 40, 67549 Worms, vertre-
ten durch den Geschäftsführer Albert Vogel, findet keine Schlussver-
teilung statt, da keine uneingeschränkten, sondern für den Ausfall
festgestellte, als aufschiebend bedingte Insolvenzforderungen in Höhe
von € 565.250,00 vorliegen.
Für eine Verteilung würde ein Betrag in Höhe von € 283,73 zur
Verfügung stehen.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenz-
gerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Worms
-Insolvenzgericht-
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