Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 24048
EUID
DEG1312.HRB24048
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 106/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Justus Schneidewind
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
10.09.2025
Schlusstermin
24.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschäftränkt) ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Justus Schneidewind bestellt. Das Verfahren umfasst die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren, wobei der Prüfungsstichtag auf den 10. September 2025 festgesetzt ist. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beläuft sich auf 129.550,10 EUR. Der Insolvenzverwalter hat am 4. August 2025 einen Antrag auf Festsetzung seiner Regelvergütung nebst Zuschlägen gestellt. Ein Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist für den 24. Februar 2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 2, 14558 Nuthetal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Hügli, Neue Str. 2, 14558 Nuthetal OT Fahlhorst
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Graf von Westphalen, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin
lie…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 2, 14558 Nuthetal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Hügli, Neue Str. 2, 14558 Nuthetal OT Fahlhorst
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Graf von Westphalen, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, AZ: 6.70 IN 106/22 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 129.550,10 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse in Höhe von 2.278,90 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
6.70 IN 106/22, Amtsgericht Potsdam, 20. Januar 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 2, 14558 Nuthetal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Hügli, Neue Str. 2, 14558 Nuthetal OT Fahlhorst
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Graf von Westphalen, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin - w…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 2, 14558 Nuthetal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Hügli, Neue Str. 2, 14558 Nuthetal OT Fahlhorst
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Graf von Westphalen, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin - wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 24. Februar 2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 20. Januar 2026, 6.70 IN 106/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 2, 14558 Nuthetal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Hügli, Neue Str. 2, 14558 Nuthetal OT Fahlhorst
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Graf von Wes…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 2, 14558 Nuthetal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Hügli, Neue Str. 2, 14558 Nuthetal OT Fahlhorst
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Graf von Westphalen, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin - wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Justus Schneidewind, Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 71.346,69 EUR.
Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von 10% für die umfangreiche Sichtung und Prüfung von Anfechtungs- und Geschäftsführerhaftungsansprüche festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.70 IN 106/22, Amtsgericht Potsdam, 20. Januar 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 2, 14558 Nuthetal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Hügli, Neue Str. 2, 14558 Nuthetal OT Fahlhorst
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Graf von Westphalen, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin - w…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 2, 14558 Nuthetal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Hügli, Neue Str. 2, 14558 Nuthetal OT Fahlhorst
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Graf von Westphalen, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin - wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 10. September 2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 7. August 2025, 6.70 IN 106/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 2, 14558 Nuthetal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Hügli, Neue Str. 2, 14558 Nuthetal OT Fahlhorst
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Graf von Westphalen, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin - h…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Baugeschäft Nuthetal UG (haftungsbeschränkt), Neue Straße 2, 14558 Nuthetal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Hügli, Neue Str. 2, 14558 Nuthetal OT Fahlhorst
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Graf von Westphalen, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin - hat der Verwalter am 4. August 2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 15. September 2025, 6.70 IN 106/22
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