Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Import Garage GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 27935
EUID
DEG1312.HRB27935
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 17/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Torben Ottmar Herbold
Adresse
Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
03.09.2025
Forderungsanmeldefrist
21.11.2025
Prüfungstermin
05.12.2025
Prüfungstermin
02.01.2026
Schlusstermin
04.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Import Garage GmbH ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Im Verfahrensverlauf wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters Torben Ottmar Herbold festgesetzt, wobei eine verminderte Regelvergütung mit einem Abschlag von 10 % aufgrund des verringerten Arbeitsaufwands beschlossen wurde. Die Masse umfasste zuletzt Beträge gemäß § 38 InsO in Höhe von 827,88 EUR und gemäß § 3ng InsO in Höhe von 2.500,00 EUR, wobei eine zur Verteilung stehende Masse von 12.411,05 EUR ausgewiesen wurde. Im Rahmen des Verfahrens wurden Gläubiger nachrangiger Forderungen (§ 39 InsO) zur Anmeldung bis zum 21.11.2025 aufgefordert. Ein Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses war für den 04.03.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Import Garage GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27935 P), ehemals: Zum Heizwerk 16-18, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Hys, Nelly-Sachs-Straße 10, 14480 Potsdam wurde die Vergütung des Verwalt…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Import Garage GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27935 P), ehemals: Zum Heizwerk 16-18, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Hys, Nelly-Sachs-Straße 10, 14480 Potsdam wurde die Vergütung des Verwalters Herr Torben Ottmar Herbold, Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 12.589,25 EUR, die bereinigte Teilungsmasse 13.737,38 EUR.
Es wurde eine verminderte Regelvergütung festgesetzt. Abschläge wurden in Höhe von 10 % für den verminderten Arbeitsaufwand vorgenommen.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.60 IN 17/23, Amtsgericht Potsdam, 21. Januar 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Import Garage GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27935 P), ehemals: Zum Heizwerk 16-18, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Hys, Nelly-Sachs-Straße 10, 14480 Potsdam wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderu…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Import Garage GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27935 P), ehemals: Zum Heizwerk 16-18, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Hys, Nelly-Sachs-Straße 10, 14480 Potsdam wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 04.03.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 21. Januar 2026, 6.60 IN 17/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Import Garage GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27935 P), ehemals: Zum Heizwerk 16-18, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Hys, Nelly-Sachs-Straße 10, 14480 Potsdam
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderun…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Import Garage GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27935 P), ehemals: Zum Heizwerk 16-18, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Hys, Nelly-Sachs-Straße 10, 14480 Potsdam
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.60 IN 17/23 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 827,88 EUR und gemäß § 39 InsO 2.500,00 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 12.411,05 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Import Garage GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27935 P), ehemals: Zum Heizwerk 16-18, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Hys, Nelly-Sachs-Straße 10, 14480 Potsdam wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemelde…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Import Garage GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27935 P), ehemals: Zum Heizwerk 16-18, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Hys, Nelly-Sachs-Straße 10, 14480 Potsdam wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 3. September 2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 4. August 2025, 6.60 IN 17/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Import Garage GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27935 P), ehemals: Zum Heizwerk 16-18, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Hys, Nelly-Sachs-Straße 10, 14480 Potsdam hat der Verwalter am 01.08.2025 einen Antrag auf Festsetzung der vermindert…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Import Garage GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27935 P), ehemals: Zum Heizwerk 16-18, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Hys, Nelly-Sachs-Straße 10, 14480 Potsdam hat der Verwalter am 01.08.2025 einen Antrag auf Festsetzung der verminderten Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 8. September 2025, 6.60 IN 17/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Import Garage GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27935 P), ehemals: Zum Heizwerk 16-18, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Hys, Nelly-Sachs-Straße 10, 14480 Potsdam werden die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen des § 39 InsO zur Te…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Import Garage GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 27935 P), ehemals: Zum Heizwerk 16-18, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Hys, Nelly-Sachs-Straße 10, 14480 Potsdam werden die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen des § 39 InsO zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen. Die Gläubiger nachrangiger Forderungen (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.11.2025 bei Herr Torben Ottmar Herbold, Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt ab dem 05.12.2025 zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 02.01.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
6.60 IN 17/23, Amtsgericht Potsdam, 10. Oktober 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Import Garage GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27935 P), ehemals: Zum Heizwerk 16-18, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Hys, Nelly-Sachs-Str. 10, 14480 Potsdam
wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehel…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Import Garage GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27935 P), ehemals: Zum Heizwerk 16-18, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Hys, Nelly-Sachs-Str. 10, 14480 Potsdam
wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 11. Juni 2026, 6.60 IN 17/23
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