Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Baugeschäft Schmidt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Trotzenburg 8, 32289 Rödinghausen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 7824
EUID
DER2108.HRB7824
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 120/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
09.10.2024 , 11:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Maurer-, Putz-, Beton- und Stahlbetonarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baugeschäft Schmidt GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Bielefeld hat einen Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer zur Abgeltung von Haftungsansprüchen bestimmt. Die Versammlung findet am 09.10.2024 statt. Bei Beschlussunfähigkeit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 120/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 7824 eingetragenen Baugeschäft Schmidt GmbH, Trotzenburg 8, 32289 Rödinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Schmidt
wird Termin für …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 120/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 7824 eingetragenen Baugeschäft Schmidt GmbH, Trotzenburg 8, 32289 Rödinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Schmidt
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer zur Abgeltung von Haftungsansprüchen
bestimmt auf
Mittwoch, 09.10.2024, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 120/19
Amtsgericht Bielefeld, 12.09.2024
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