Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Baugesellschaft Nord-Süd GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hammoorer Weg 26, 22941 Bargteheide
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 161831
EUID
DEK1101.HRB161831
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 339/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Alexandra Bai
Adresse
Poppenbütteler Bogen 82, 22399 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
25.03.2025 , 13:44 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.05.2025
Berichtstermin
05.06.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
05.06.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag
07.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Hoch- und -tiefbau die Ausführung von Neubau-, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten Trockenbau, Rohbau, Gebäuden in Eigenleistung sowie durch Auftragsannahme, Vermittlung und Untervergabe, -Immobilienvermittlung und der Vermakelung der insbesondere Baustoffen und gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie Personalvermittlung, - Ausführung von Winterdienstarbeiten, - Garten- und Landschaftsbau, Gebäudereinigung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baugesellschaft Nord-Süd GmbH ist am 25.03.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren wurde mit dem Verfahren 67a IN 391/24 verbunden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Alexandra Bai bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 05.05.2025 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen findet am 05.06.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Hamburg statt. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen (lfd.Nr.: 21-24) im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag ist der 07.11.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 339/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161831 eingetragenen Baugesellschaft Nord-Süd GmbH, Hammoorer Weg 26, 22941 Bargteheide , gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Sydow,
Die nachträg…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 339/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161831 eingetragenen Baugesellschaft Nord-Süd GmbH, Hammoorer Weg 26, 22941 Bargteheide , gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Sydow,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (lfd.Nr.: 21-24) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 339/24
Amtsgericht Hamburg, 09.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 339/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161831 eingetragenen Baugesellschaft Nord-Süd GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift Hammoorer Weg 26, 22941 Bargteheide, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Sydow,
Geschäftsz…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 339/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161831 eingetragenen Baugesellschaft Nord-Süd GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift Hammoorer Weg 26, 22941 Bargteheide, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Sydow,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist Hoch- und -tiefbau die Ausführung von Neubau-, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten Trockenbau, Rohbau, Gebäuden in Eigenleistung sowie durch Auftragsannahme, Vermittlung und Untervergabe, -Immobilienvermittlung und der Vermakelung der insbesondere Baustoffen und gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie Personalvermittlung, - Ausführung von Winterdienstarbeiten, - Garten- und Landschaftsbau, Gebäudereinigung.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.03.2025, um 13:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 9.10.2024 und am 4.11.2024 bei Gericht eingegangenen Gläubigeranträge.
Zugleich werden die Verfahren 67a IN 339/24 und 67a IN 391/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Alexandra Bai, Poppenbütteler Bogen 82, 22399 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 05.06.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 339/24
Amtsgericht Hamburg, 25.03.2025
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