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Insolvenzprofil
Bauhof Gesellschaft mit beschränkter Haftung Brüssow
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 3265
EUID
DEG1309.HRB3265
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 460/13
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Beschlussdatum
02.06.2026
Schriftsatzfrist
20.07.2026
Beschlussdatum
24.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Bauhof Gesellschaft mit beschränkter Haftung Brüssow ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Falk Eppert. Im Verfahren ist das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin zur Einsichtnahme aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 4.415.966,31 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 594.477,57 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen. Der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Es wird für die Durchführung der abschließenden Anhörung der Gläubiger die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt. Die Anhörung erfolgt zu der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 20. Juli 2026 bei Gericht eingehen. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Bauhof Gesellschaft mit beschränkter Haftung Brüssow ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Falk Eppert hat ein Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen erstellt, dessen Summe 4.415.966,31 EUR beträgt. Der Massebestand beläuft sic…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Bauhof Gesellschaft mit beschränkter Haftung Brüssow ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Falk Eppert hat ein Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen erstellt, dessen Summe 4.415.966,31 EUR beträgt. Der Massebestand beläuft sich auf 594.477,57 EUR. Es wurde die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt, bei der die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich fortgeführt wurde. Die Anhörung diente der Schlussrechnungslegung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Festsetzung der Vergütung. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt. Die Frist für die Einreichung betreffender Schriftsätze endete am 20. Juli 2026. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt, wobei Zuschläge für besondere Tätigkeiten und Abschläge berücksichtigt wurden. Zustellungen erfolgten an 90 Gläubiger.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Bauhof Gesellschaft mit beschränkter Haftung Brüssow (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 3265), Geschäftszweig: Errichtung von schlüsselfertigen Bauten jeder Art sowie Hoch-, Tief- und Straßenbauarbeiten, Handel m. Baumaterialien aller Art., Löcknitzer Straß…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Bauhof Gesellschaft mit beschränkter Haftung Brüssow (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 3265), Geschäftszweig: Errichtung von schlüsselfertigen Bauten jeder Art sowie Hoch-, Tief- und Straßenbauarbeiten, Handel m. Baumaterialien aller Art., Löcknitzer Straße 8, 17326 Brüssow, eingetragener Sitz: Brüssow, vertreten durch den Geschäftsführer
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 460/13 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 4.415.966,31 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 594.477,57 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Falk Eppert, Hindenburger Straße 2, 17268 Templin.
Amtsgericht Neuruppin, den 2. Juni 2026
15 IN 460/13
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Bauhof Gesellschaft mit beschränkter Haftung Brüssow (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 3265), Geschäftszweig: Errichtung von schlüsselfertigen Bauten jeder Art sowie Hoch-, Tief- und Straßenbauarbeiten, Handel m.…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Bauhof Gesellschaft mit beschränkter Haftung Brüssow (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 3265), Geschäftszweig: Errichtung von schlüsselfertigen Bauten jeder Art sowie Hoch-, Tief- und Straßenbauarbeiten, Handel m. Baumaterialien aller Art., Löcknitzer Straße 8, 17326 Brüssow, eingetragener Sitz: Brüssow, vertreten durch den Geschäftsführer
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Es wird für die Durchführung der abschließenden Anhörung der Gläubiger die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 20. Juli 2026 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 2. Juni 2026
15 IN 460/13
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Bauhof Gesellschaft mit beschränkter Haftung Brüssow (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 3265), Geschäftszweig: Errichtung von schlüsselfertigen Bauten jeder Art sowie Hoch-, Tief- und Straßenbauarbeiten, Handel m.…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Bauhof Gesellschaft mit beschränkter Haftung Brüssow (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 3265), Geschäftszweig: Errichtung von schlüsselfertigen Bauten jeder Art sowie Hoch-, Tief- und Straßenbauarbeiten, Handel m. Baumaterialien aller Art., Löcknitzer Straße 8, 17326 Brüssow, eingetragener Sitz: Brüssow, vertreten durch den Geschäftsführer
wird
Herrn Rechtsanwalt Falk Eppert,
Hindenburger Straße 2,
17268 Templin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögens-wertes in Höhe von 930.114,81 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 72 Gläubigern festgesetzt.
Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in der Gesamtschau in Höhe von insgesamt 250 % für die aufgrund der Bauinsolvenz notwendigen und von einem Normalverfahren abweichenden Tätigkeiten im Bereich Arbeitnehmer/Personalabwicklung, übertragende Sanierung, Bürgschaften, Baurechtsstreitigkeiten sowie Immobilienerhalt und
verwertung festgesetzt. Aufgrund der Tätigkeit des Insolvenzverwalters als vorläufige Insolvenzverwalter und die damit verbundenen Erleichterungen war ein Abschlag von der Vergütung in Höhe von 15 % zu berücksichtigen.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter war ein Zuschlag auf die Vergütung von 2,80 EUR inklusive Auslagen je Zustellung zu berücksichtigen, da dies eine zusätzliche Tätigkeit des Verwalters darstellt. Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 90 Gläubiger.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 01.03.2014 für 13 angefangene Jahre der Tätigkeit in Höhe von 30% der Regelvergütung zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 24. August 2026
15 IN 460/13
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