Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Baumann Spedition Dresden GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 11182
EUID
DEU1104.HRB11182
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
548 (531) IN 953/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg
Rolle
Sachwalter
Adresse
Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden
Telefon
0351 47782 31
Termine & Fristen
Eröffnung
30.07.2026 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.09.2026
Berichtstermin
29.10.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
29.10.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumann Spedition Dresden GmbH ist am 30.07.2026 um 10:30 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Der Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg ist bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 17.09.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Der Berichtstermin, der Termin zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen werden beim Amtsgericht Dresden auf Donnerstag, 29.10.2026, um 10:00 Uhr anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 (531) IN 953/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumann Spedition Dresden GmbH, Sporbitzer Ring 4 - Halle 4, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 11182
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Baumann
- wurde am 30.07.2026 um 10:30 Uhr das Ins…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 (531) IN 953/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumann Spedition Dresden GmbH, Sporbitzer Ring 4 - Halle 4, 01259 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 11182
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Baumann
- wurde am 30.07.2026 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Sachwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 47782 31 Telefax: 0351 47782 44
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 17.09.2026 bei dem Sachwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Sachwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung der Schuldnerin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Sachwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 29.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 29.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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