Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bausimplex Fenstersysteme UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Ludwigstraße 5b, 38106 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 207881
Stammkapital
1.000,00 EUR
EUID
DEP1103.HRB207881
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 177/21 c
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christoph Suding
Adresse
null
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
01.10.2025
Schlusstermin
23.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung im Bereich der Fenstersysteme und Fassaden, Auftragsvermittlung auf Provisionsbasis sowie Handel mit Fenstern, Fassaden, Türen, Rollläden, Jalousien und Fensterbänken und deren Einbau.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Dach & Fassade
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Beratung, Auftragsvermittlung und Handel mit Fenstern, Fassaden und Türen sowie deren Einbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bausimplex Fenstersysteme UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in Braunschweig, wird die Aufhebung des schriftlichen Verfahrens angeordnet. Es ist ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt. Die Tagesordnung umfasst die Zustimmung zum Unterlassen von Rechtsgeschäften gemäß § 106 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Der Termin findet am 01.10.2025 statt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bausimplex Fenstersysteme UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Christoph Suding als Insolvenzverwalter bestellt. Es ist eine Termin zur besonderen Gläubigerversammlung auf den 01.10.2025 bestimmt worden, deren Tagesordnung die Zustimmung zum Un…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bausimplex Fenstersysteme UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Christoph Suding als Insolvenzverwalter bestellt. Es ist eine Termin zur besonderen Gläubigerversammlung auf den 01.10.2025 bestimmt worden, deren Tagesordnung die Zustimmung zum Unterlassen von Rechtsgeschäften gemäß § 160 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen umfasst. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Schlussverteilung erfolgt. Der verfügbare Massebestand betrug dabei 0,00 €, wobei Honorar und Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten abgehen zu haben waren. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen beliefen sich auf 369.540,64 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind zur Einsichtnahme niedergelegt worden. Einwendungen gegen diese Unterlagen waren binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Braunschweig zu erheben.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bausimplex Fenstersysteme UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Zunächst wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 01.10.2025 anberaumt, um über das Unterlassen von Rechtsgeschäften und nachträglich angemeldete Forderungen zu entscheiden. Später erfolgte die Ankündig…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bausimplex Fenstersysteme UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Zunächst wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 01.10.2025 anberaumt, um über das Unterlassen von Rechtsgeschäften und nachträglich angemeldete Forderungen zu entscheiden. Später erfolgte die Ankündigung einer Schlussverteilung mit einem verfügbaren Massebestand von 0,00 € und berücksichtigten Insolvenzforderungen in Höhe von 369.540,64 €. Das Verfahren befindet sich im Endstadium: Ein Schlusstermin mit Stichtag zum 23.11.2026 wurde festgesetzt, um die Schlussrechnung zu erörtern, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis entgegenzunehmen und über die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels kostendeckender Masse zu entscheiden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christoph Suding sind festgesetzt worden. Einwendungen können bis zum 23.11.2026 schriftlich erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 177/21 c In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bausimplex Fenstersysteme UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstraße 2, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207881), vertr. d.: Angelika Mroz, Katharinenstraße 2, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführerin), wird unter Aufhebung des schriftlichen Verfahren…
272 IN 177/21 c In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bausimplex Fenstersysteme UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstraße 2, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207881), vertr. d.: Angelika Mroz, Katharinenstraße 2, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführerin), wird unter Aufhebung des schriftlichen Verfahrens Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf dem 01.10.2025
Tagesordnung: - Zustimmung zum Unterlassen von Rechtsgeschäften gem. § 160 InsO,
Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung gem. § 160 Abs. 1 InsO als erteilt.
Braunschweig, 12.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 272 IN 177/21 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bausimplex Fenstersysteme UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstraße 2, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207881), vertr. d.: Angelika Mroz, Katharinenstraße 2, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführerin), Insolvenzverwalter Re…
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 272 IN 177/21 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bausimplex Fenstersysteme UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstraße 2, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207881), vertr. d.: Angelika Mroz, Katharinenstraße 2, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführerin), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christoph Suding, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 369.540,64 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 272 IN 177/21 c - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 17.08.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 177/21 c In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Bausimplex Fenstersysteme UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstraße 2, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207881), vertr. d.: Angelika Mroz, Katharinenstraße 2, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführerin), findet im schriftlichen Verfahren Schlusstermin m…
272 IN 177/21 c In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Bausimplex Fenstersysteme UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstraße 2, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207881), vertr. d.: Angelika Mroz, Katharinenstraße 2, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführerin), findet im schriftlichen Verfahren Schlusstermin mit Stichtag zum 23.11.2026 statt über:
a) Erörterung der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse.
Die Einstellung unterbleibt bei Zahlung eines Vorschusses in Höhe von 4.126,85 €.
Einwendungen können schriftlich bis zum 23.11.2026 erhoben werden.
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Braunschweig, 23.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 177/21 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bausimplex Fenstersysteme UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstraße 2, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207881), vertr. d.: Angelika Mroz, Katharinenstraße 2, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzve…
272 IN 177/21 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bausimplex Fenstersysteme UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstraße 2, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207881), vertr. d.: Angelika Mroz, Katharinenstraße 2, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christoph Suding festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Erhöhung für 19 Gläubiger
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 0,00 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 und 3 InsVV um 420,00 EUR zu erhöhen, da vorliegend 19 Gläubiger ihre Forderung angemeldet haben.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 73,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 21 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 23.09.2026
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