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Insolvenzprofil
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Das Amtsgericht Essen hat am 29.07.2026 um 09:08 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bautechnik Gold GmbH, Gelsenkirchen, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock bestellt worden. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
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