Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bauunternehmen Wilhelm Koch Tiefbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Felgenstraße 38 a, 63505 Langenselbold
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 2896
EUID
DEM1502.HRB2896
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 185/17
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
30.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung aller Straßenbau- und Tiefbauarbeiten und damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Wilhelm Koch Tiefbau GmbH ist am 30.06.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 185/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Wilhelm Koch Tiefbau GmbH, Felgenstraße 38 a, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 2896), vertr. d.: Claudia Birgit Erhard, Niedertalstr. 40, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren am 30.06.2026 gemäß § 211 InsO mangels eine…
70 IN 185/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauunternehmen Wilhelm Koch Tiefbau GmbH, Felgenstraße 38 a, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 2896), vertr. d.: Claudia Birgit Erhard, Niedertalstr. 40, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren am 30.06.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 30.06.2026
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