Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bauunternehmung Berghausen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 27074
EUID
DER3201.HRB27074
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 141/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Ingrid Trompertz
Adresse
Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn
Telefon
0228/2498240
Termine & Fristen
Antragseingang
24.10.2024
Eröffnung
30.12.2024 , 10:14 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.02.2025
Niederlegung Unterlagen
25.02.2025
Prüfungstermin
28.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berghausen GmbH ist am 30.12.2024 um 10:14 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst, wobei der Antrag am 24.10.2024 bei Gericht eingegangen war. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Ingrid Trompertz ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 10.02.2025. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 28.03.2025 statt. Auf die Durchführung eines separaten Berichtstermins wurde verzichtet. Die Unterlagen werden ab dem 25.02.2025 zur Einsicht niedergelegt. Später ging bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 141/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27074 eingetragenen Bauunternehmung Berghausen GmbH, In den Wiesen 27, 53227 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maximilian Drost, Weststr. 22 …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 141/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27074 eingetragenen Bauunternehmung Berghausen GmbH, In den Wiesen 27, 53227 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maximilian Drost, Weststr. 22 a, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
wird die Veröffentlichung vom 07.01.2025 dahingehend ergänzt, dass am 06.01.2025 bei Gericht die Anzeige d. Insolvenzverwalt. eingegangen ist, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
96 IN 141/24
Amtsgericht Bonn, 28.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 141/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27074 eingetragenen Bauunternehmung Berghausen GmbH, In den Wiesen 27, 53227 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maximilian Drost, Weststr. 22 …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 141/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27074 eingetragenen Bauunternehmung Berghausen GmbH, In den Wiesen 27, 53227 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maximilian Drost, Weststr. 22 a, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
ist am bei Gericht die Anzeige d. Insolvenzverwalt. eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
96 IN 141/24
Amtsgericht Bonn, 07.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 141/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27074 eingetragenen Bauunternehmung Berghausen GmbH, In den Wiesen 27, 53227 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maximilian Drost, Weststr. 22 a, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Gesc…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 141/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27074 eingetragenen Bauunternehmung Berghausen GmbH, In den Wiesen 27, 53227 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maximilian Drost, Weststr. 22 a, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Geschäftszweig: der Betrieb einer Bauunternehmung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.12.2024, um 10:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn, Telefon: 0228/2498240, Fax: 0228/24982410.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 28.03.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 25.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
96 IN 141/24
Bonn, 30.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 141/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27074 eingetragenen Bauunternehmung Berghausen GmbH, In den Wiesen 27, 53227 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maximilian Drost, Weststr. 22 …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 141/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27074 eingetragenen Bauunternehmung Berghausen GmbH, In den Wiesen 27, 53227 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maximilian Drost, Weststr. 22 a, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Geschäftszweig: der Betrieb einer Bauunternehmung
ist am 25.10.2024, um 10:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 141/24
Amtsgericht Bonn, 25.10.2024
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