Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
bAV LÖSUNGEN GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Otto-Hahn-Straße 8, 40721 Hilden
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 87872
EUID
DER1101.HRB87872
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 153/24
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Bückmann
Adresse
Königsallee 66, 40212 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
08.01.2025 , 10:53 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.02.2025
Prüfungstermin
17.03.2025
Prüfungsstichtag
14.11.2025
Schlusstermin
31.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Diee ganzheitliche Beratung als Unternehmensberatung in den Bereichen betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkontenmodelle sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Software und branchenverwandten Anwendungen in diesen Bereichen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der bAV LÖSUNGEN GmbH ist ein Prüfungsstichtag für Forderungen am 14.11.2025 festgelegt. Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Das Gericht hat der Schlussverteilung bereits zugestimmt, wobei die Verteilung nach dem Schlusstermin durch den Insolvenverwalter erfolgt. Laut Schlussverzeichnis belaufen sich die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO auf 66.340,41 €. Für die Verteilung an die zu berücksichtigenden Gläubiger steht ein Betrag von ca. 40,00 € zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins ist im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten haben bis zum 31.01.2026 Gelegenheit, im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag sowie zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bAV LÖSUNGEN GmbH ist am 08.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Thomas Bückmann ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 24.02.2025. Der Prüfungstermin fand am 17.03.2025 statt,…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bAV LÖSUNGEN GmbH ist am 08.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Thomas Bückmann ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 24.02.2025. Der Prüfungstermin fand am 17.03.2025 statt, an dem zugleich die erste Gläubigerversammlung durchgeführt wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag für Widersprüche der 14.11.2025 war. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin angeordnet. Die Gläubiger hatten Gelegenheit, bis zum 31.01.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag und zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Laut Schlussverzeichnis betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 66.340,41 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 40 EUR zur Verfügung. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 153/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87872 eingetragenen bAV LÖSUNGEN GmbH, Otto-Hahn-Str. 8, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Joachim Seiler,
sind die Vergütun…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 153/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87872 eingetragenen bAV LÖSUNGEN GmbH, Otto-Hahn-Str. 8, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Joachim Seiler,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
502 IN 153/24
Amtsgericht Düsseldorf, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 153/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87872 eingetragenen bAV LÖSUNGEN GmbH, Otto-Hahn-Str. 8, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Joachim Seiler,
wird der Schlussv…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 153/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87872 eingetragenen bAV LÖSUNGEN GmbH, Otto-Hahn-Str. 8, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Joachim Seiler,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
31.01.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 niedergelegt.
502 IN 153/24
Amtsgericht Düsseldorf, 20.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 153/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87872 eingetragenen bAV LÖSUNGEN GmbH, Otto-Hahn-Str. 8, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Joachim Seiler,
hat das Gericht d…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 153/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87872 eingetragenen bAV LÖSUNGEN GmbH, Otto-Hahn-Str. 8, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Joachim Seiler,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Schlussverteilung erfolgt nach dem Schlusstermin durch den Insolvenzverwalter.
Laut Schlussverzeichnis betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 66.340,41 € EUR.
Für die Verteilung an die gemäß des Verteilungsverzeichnisses zu berücksichtigenden Insolvenzgläubiger steht ein Betrag von ca. 40,-- EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.Das Schlussverzeichnis ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 niedergelegt.
502 IN 153/24
Amtsgericht Düsseldorf, 20.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 153/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87872 eingetragenen bAV LÖSUNGEN GmbH, Otto-Hahn-Str. 8, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Joachim Seiler,
wird angeordnet:
…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 153/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87872 eingetragenen bAV LÖSUNGEN GmbH, Otto-Hahn-Str. 8, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Joachim Seiler,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
502 IN 153/24
Amtsgericht Düsseldorf, 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 153/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87872 eingetragenen bAV LÖSUNGEN GmbH, Otto-Hahn-Str. 8, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Joachim Seiler,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 153/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87872 eingetragenen bAV LÖSUNGEN GmbH, Otto-Hahn-Str. 8, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Joachim Seiler,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.01.2025, um 10:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Bückmann, Königsallee 66, 40212 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.03.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 03.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
502 IN 153/24
Düsseldorf, 08.01.2025
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