Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BB-ENTERTAINIA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Rathausstraße 7, 36179 Bebra
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 2972
EUID
DEM1305.HRB2972
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 42/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Kai Dellit
Adresse
Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt
Telefon
0361-6013140
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.05.2025 , 08:30 Uhr
Eröffnung
01.08.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.09.2025
Berichtstermin
26.09.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
31.10.2025
Prüfungstermin
08.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Verleih und Verkauf von Veranstaltungstechnik und Messetechnik, Messestandsystemen, Messemobiliar, Bühnen, Gastrobedarf, Dekorationsartikeln. Des Weiteren - Messebau, Standbau, Bühnenbau und technische Betreuung von Veranstaltungstechnik - Durchführung und Organisation und Promotion von Veranstaltungen - Management und Vermittlung von Künstlern - das Betreiben von Tonträger- Labels und Musikverlagen - Online-Entertainment - Planung, Durchführung und Umsetzung von Gastronomie-, Messe- un Eventservice.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB-ENTERTAINIA GmbH wurde am 30.05.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Kai Dellit als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Hauptinsolvenzverfahren ist am 01.08.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat am 01.08.2025 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.0
09.2025 schriftlich oder auf dem elektronischen Weg anzumelden. Ein Berichtstermin findet am 26.09.2025 um 10:00 Uhr statt. Das Verfahren wird hinsichtlich des Prüfungstermins schriftlich durchgeführt, wobei der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin auf den 31.10.2025 festgelegt ist. Ein weiterer Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde auf den 08.07.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 42/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB-ENTERTAINIA GmbH, Rathausstraße 7, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 2972), vertr. d.: Matthias Bähr, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§…
11 IN 42/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB-ENTERTAINIA GmbH, Rathausstraße 7, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 2972), vertr. d.: Matthias Bähr, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 42/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BB-ENTERTAINIA GmbH, Rathausstraße 7, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 2972), vertr. d.: Matthias Bähr, (Geschäftsführer), ist am 30.05.2025 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der A…
11 IN 42/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BB-ENTERTAINIA GmbH, Rathausstraße 7, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 2972), vertr. d.: Matthias Bähr, (Geschäftsführer), ist am 30.05.2025 um 08:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai Dellit, Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt, Tel.: 0361-6013140, Fax: 0361-60131430, E-Mail:
dellit@hww.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 30.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 42/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB-ENTERTAINIA GmbH, Rathausstraße 7, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 2972), vertr. d.: Matthias Bähr, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 01.08.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künfti…
11 IN 42/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB-ENTERTAINIA GmbH, Rathausstraße 7, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 2972), vertr. d.: Matthias Bähr, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 01.08.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 04.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 42/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB-ENTERTAINIA GmbH, Rathausstraße 7, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 2972), vertr. d.: Matthias Bähr, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 01.08.2028 berichtigt worden.
Hinsichtlich der Anordnung des Berichtstermins muss es statt 00:00 Uhr richtig hei…
11 IN 42/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB-ENTERTAINIA GmbH, Rathausstraße 7, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 2972), vertr. d.: Matthias Bähr, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 01.08.2028 berichtigt worden.
Hinsichtlich der Anordnung des Berichtstermins muss es statt 00:00 Uhr richtig heißen:
Freitag, 26.09.2025, 10:00 Uhr.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 01.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 42/25 : Über das Vermögen der BB-ENTERTAINIA GmbH, Rathausstraße 7, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 2972), vertr. d.: Matthias Bähr, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Kai Dellit, Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt…
11 IN 42/25 : Über das Vermögen der BB-ENTERTAINIA GmbH, Rathausstraße 7, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 2972), vertr. d.: Matthias Bähr, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Kai Dellit, Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt, Tel.: 0361-6013140, Fax: 0361-60131430, E-Mail:
dellit@hww.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.09.2025 schriftlich oder auf dem nach § 174 Abs. 4 S. 1 InsO eröffneten elektronischen Weg anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
1. am: Freitag, 26.09.2025, 00:00 Uhr, Saal 153, 1. OG Altbau, Amtsgerichtsgebäude, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Das Verfahren wird hinsichtlich des Prüfungstermins schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 31.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.09.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (31.10.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen in einem Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 01.08.2025
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