Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rotenburg a. d. Fulda e. V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld VR 1203
EUID
DEM1305.VR1203
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 56/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Beschlussdatum
01.04.2026
Stichtag Prüfung
13.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rotenburg a. d. Fulda e. V. ist eröffnet. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde der 13.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der Beschluss wurde am 01.04.2026 vom Amtsgericht Bad Hersfeld verkündet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rotenburg a. d. Fulda e. V., Alte Wiese 6, 36199 Rotenburg a. d. Fulda (AG Bad Hersfeld, VR 1203), vertr. d.: 1. Katja Gliem, Am Rasen 51, 36208 Wildeck-Obersuhl, (Vorstand), 2. Jonas Gerlach, Königsberger Ring 19, 36205 Son…
11 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rotenburg a. d. Fulda e. V., Alte Wiese 6, 36199 Rotenburg a. d. Fulda (AG Bad Hersfeld, VR 1203), vertr. d.: 1. Katja Gliem, Am Rasen 51, 36208 Wildeck-Obersuhl, (Vorstand), 2. Jonas Gerlach, Königsberger Ring 19, 36205 Sontra, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rotenburg a. d. Fulda e. V., Alte Wiese 6, 36199 Rotenburg a. d. Fulda (AG Bad Hersfeld, VR 1203), vertr. d.: 1. Katja Gliem, Am Rasen 51, 36208 Wildeck-Obersuhl, (Vorstand), 2. Jonas Gerlach, Königsberger Ring 19, 36205 Son…
11 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rotenburg a. d. Fulda e. V., Alte Wiese 6, 36199 Rotenburg a. d. Fulda (AG Bad Hersfeld, VR 1203), vertr. d.: 1. Katja Gliem, Am Rasen 51, 36208 Wildeck-Obersuhl, (Vorstand), 2. Jonas Gerlach, Königsberger Ring 19, 36205 Sontra, (Vorstand), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 01.11.2024, 10:00 Uhr, Saal 11, EG, Amtsgerichtsgebäude, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Grundvermögen, eingetragen beim Amtsgericht Bad Hersfeld, Grundbuch von Rotenburg an der Fulda Blatt 4514, Flur 5, Flurstück 93/11, Gebäude - und Freifläsche, Alte Wiese 6
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 10.10.2024
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