Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BB Kaufmännische Dienstleistungs- und Vertriebsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Goerdelerstraße 46, 36037 Eichenzell
Handelsregister
Amtsgericht Fulda HRB 1759
EUID
DEM1301.HRB1759
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fulda
Aktenzeichen
93 IN 28/23
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Schlusstermin Fristende
25.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstände der Gesellschaft sind a) die Erbringung kaufmännischer Dienstleistungen, insbesondere die Betriebsberatung zur Kostenreduktion, Organisationsberatung und Management auf Zeit; b) Handelsgeschäfte jeglicher Art, die keiner staatlichen Genehmigung bedürfen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB Kaufmännische Dienstleistungs- und Vertriebsgesellschaft mbH ist am 18.07.2023 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Nagel bestellt worden. Mit Beschluss vom 29.08.2024 wurde zur nachträglichen Anmeldung von nachrangigen Forderungen gemäß § 39 InsO aufgefordert, wobei die Anmeldefrist am 01.10.2024 endete. Im weiteren Verfahrensverlauf ist mit Beschluss vom 20.11.2024 die Prüfung noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden (§ 177 Abs. 1 InsO). Die Frist zur Erklärung von Widersprüchen gegen verspätet angemeldete und noch zu prüfende Forderungen ist bis zum 10.01.2025 gesetzt worden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB Kaufmännische Dienstleistungs- und Vertriebsgesellschaft mbH ist am 18.07.2023 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Nagel bestellt worden. Mit Beschluss vom 29.08.2024 wurde zur nachträglichen Anmeldung von nachrangigen Forderungen aufgefordert…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB Kaufmännische Dienstleistungs- und Vertriebsgesellschaft mbH ist am 18.07.2023 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Nagel bestellt worden. Mit Beschluss vom 29.08.2024 wurde zur nachträglichen Anmeldung von nachrangigen Forderungen aufgefordert, wobei die Frist bis zum 01.10.2024 lief. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden; die Frist zur Erklärung von Widersprüchen endete am 10.01.2025. Durch Beschluss vom 28.05.2026 sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und anstelle einer abschließenden Gläubigerversammlung die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Abgabe von Erklärungen und Anträgen für den Schlusstermin endet am 25.09.2026. Der verfügbare Massebestand wird mit 14.430,06 € angegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 93 IN 28/23. Am 18.07.2023 um 11:55 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der BB Kaufmännische Dienstleistungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Goerdeler Straße 46, 36037 Fulda, davor: Buchenweg 2, 36124 Eichenzell (AG Fulda, HRB 1759), vertr. d.: Heidrun Elsbeth Aßfalg, Goerdel…
Geschäfts-Nr.: 93 IN 28/23. Am 18.07.2023 um 11:55 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der BB Kaufmännische Dienstleistungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Goerdeler Straße 46, 36037 Fulda, davor: Buchenweg 2, 36124 Eichenzell (AG Fulda, HRB 1759), vertr. d.: Heidrun Elsbeth Aßfalg, Goerdelerstr. 46, 36037 Fulda, (Liquidatorin),. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Nagel, -Scheurmann Schraad & Partner Rechtsanwälte-, Dudenstraße 14, 36251 Bad Hersfeld, Tel.: 06621 5078 0, Fax: 06621 5078 40, E-Mail: kanzlei@scheurmann-schraad.de bestellt worden.
Mit Beschluss vom 29.08.2024 ist zur nachträglichen Anmeldung von nachrangigen Forderungen i. S. des § 39 InsO aufgefordert worden.
Anmeldefrist: 01.10.2024.
Rechtsbehelfsbelehrung
Sofern diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o.g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o.g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Einlegung kann auch mittels elektronischen Dokuments erfolgen. Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zur Signatur und Übermittlung sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) im Themenbereich zur elektronischen Kommunikation zu finden. Eine Einlegung per einfacher EMail ist unzulässig. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sind zur Einlegung mittels elektronischen Dokuments verpflichtet. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Fulda, 29.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
93 IN 28/23:
In dem Insolvenzverfahren BB Kaufmännische Dienstleistungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Goerdeler Straße 46, 36037 Fulda, davor: Buchenweg 2, 36124 Eichenzell (AG Fulda, HRB 1759), vertr. d.: Heidrun Elsbeth Aßfalg, Goerdelerstr. 46, 36037 Fulda, (Liquidatorin), ist
Prüfung noch nicht geprüfter Forderun…
93 IN 28/23:
In dem Insolvenzverfahren BB Kaufmännische Dienstleistungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Goerdeler Straße 46, 36037 Fulda, davor: Buchenweg 2, 36124 Eichenzell (AG Fulda, HRB 1759), vertr. d.: Heidrun Elsbeth Aßfalg, Goerdelerstr. 46, 36037 Fulda, (Liquidatorin), ist
Prüfung noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden, § 177 Abs. 1 InsO. Frist zur Erklärung von Widersprüchen gegen verspätet angemeldete und noch zu prüfende Forderungen ist gesetzt worden bis 10.01.2025. Danach bei Gericht eingehende Widersprüche werden nicht mehr berücksichtigt mit den Folgen des § 178 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Sofern diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o.g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o.g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Einlegung kann auch mittels elektronischen Dokuments erfolgen. Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zur Signatur und Übermittlung sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) im Themenbereich zur elektronischen Kommunikation zu finden. Eine Einlegung per einfacher EMail ist unzulässig. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sind zur Einlegung mittels elektronischen Dokuments verpflichtet. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Fulda, 20.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 93 IN 28/23. In dem Insolvenzverfahren BB Kaufmännische Dienstleistungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Goerdeler Straße 46, 36037 Fulda, davor: Buchenweg 2, 36124 Eichenzell (AG Fulda, HRB 1759), vertr. d.: Heidrun Elsbeth Aßfalg, Goerdelerstr. 46, 36037 Fulda, (Liquidatorin),
sind Vergütung und Auslage…
Geschäfts-Nr.: 93 IN 28/23. In dem Insolvenzverfahren BB Kaufmännische Dienstleistungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Goerdeler Straße 46, 36037 Fulda, davor: Buchenweg 2, 36124 Eichenzell (AG Fulda, HRB 1759), vertr. d.: Heidrun Elsbeth Aßfalg, Goerdelerstr. 46, 36037 Fulda, (Liquidatorin),
sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters zzgl. der Umsatzsteuer durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 28.05.2026 festgesetzt worden.
Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Das Insolvenzverfahren ist mit Beschluss vom 18.07.2023 eröffnet worden. Mit Schlussbericht vom 15.05.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Verwertung beendet worden ist.
Mit Antrag vom 15.05.2026 begehrt der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung in der mit diesem Beschluss festgesetzten Höhe sowie der auf diesen Zeitraum entfallenden Auslagen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Insolvenzverwalter legt seinem Antrag eine Berechnungsgrundlage von 18.051,92 €, zugrunde.
Die durch den Insolvenzverwalter ermittelte Berechnungsgrundlage ist zutreffend festgestellt worden.
Auf die nähere Begründung des Vergütungsantrags des Insolvenzverwalters vom 15.05.2026 wird Bezug genommen.
Dem Antrag ist in vollem Umfang stattzugeben, da er sich an nachfolgenden Grundsätzen orientiert.
Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 63 InsO Anspruch auf eine Vergütung für die entfaltete Tätigkeit und Ersatz angemessener Auslagen. Die Vergütung bemisst sich nach der Berechnungsgrundlage nach § 1 Abs. 1 S. 1 InsVV aus dem Wert der Insolvenzmasse nach der Schlussrechnung. Die so ermittelte Berechnungsgrundlage ist nach § 1 Abs. 2 InsVV zu bereinigen. Die sich daraus ergebende Berechnungsmasse ist der Ermittlung der Regelvergütung nach § 2 InsVV zu Grunde zu legen. Die Regelvergütung des § 2 InsVV geht dabei von dem sog. Normalfall aus (Haarmeyer/Wutzke/Förster, Kommentar zur InsVV, 2. Aufl., Rn 5 zu § 2).
Die Vergütung des Insolvenzverwalters hat sich an einem qualitativ und quantitativ typisierten Normalfall zu orientieren. Weicht der konkrete Fall von dem typisierten Normalfall ab, so ist dies gegenüber dem Normalfall mit Zu- bzw. Abschlägen nach § 3 InsVV anzupassen (vgl. hierzu: Haarmeyer/Wutzke/Förster, Kommentar zur InsVV, 2. Aufl., Rn 21 ff. zu § 2).
Der vergütungsrechtliche Normalfall wird durch die InsVV zwar nicht positiv definiert, allerdings wird allgemein aus den in § 3 Abs. 1 InsVV genannten Erhöhungsfaktoren gefolgert, dass ein Normalfall vorliegt, wenn die Tatbestände des § 3 Abs. 1 InsVV nicht gegeben sind.
LG Berlin v. 21.11.2017 - 20 T 119/17, ZInsO 2017, 2770
Als Maßstab für die Unterscheidung besonderer Aufgaben von Regelaufgaben gilt ein geschäftskundiger und erfahrener, die Voraussetzungen des § 56 InsO erfüllender Insolvenzverwalter. Eine Regelaufgabe liegt daher vor, wenn sie bei Vorliegen eines "Normalverfahrens" in das Tätigkeitsprofil eines solchen Verwalters fällt.
LG Freiburg v. 23.08.2017 - 3 T 246/16, ZInsO 2017, 2083
Nach § 2 InsVV erhält der Insolvenzverwalter in der Regel
von den ersten 35 000 Euro der Insolvenzmasse 40 vom Hundert,
von dem Mehrbetrag bis zu 70 000 Euro 26 vom Hundert,
von dem Mehrbetrag bis zu 350 000 Euro 7,5 vom Hundert,
von dem Mehrbetrag bis zu 700 000 Euro 3,3 vom Hundert,
von dem Mehrbetrag bis zu 35 000 000 Euro 2,2 vom Hundert,
von dem Mehrbetrag bis zu 70 000 000 Euro 1,1 vom Hundert,
von dem Mehrbetrag bis zu 350 000 000 Euro 0,5 vom Hundert,
von dem Mehrbetrag bis zu 700 000 000 Euro 0,4 vom Hundert
von dem darüber hinausgehenden Betrag 0,2 vom Hundert.
Die Tätigkeit des Insolvenzverwalters in dem vorliegenden Insolvenzverfahren entsprach den regelmäßig anfallenden Aufgaben einer/s Insolvenzverwalterin/s, so dass die Festsetzung der Regelvergütung geboten und angemessen ist.
Die berechneten Auslagen sind gemäß § 8 Abs. 3 InsVV antragsgemäß festzusetzen.
Die festgesetzte Umsatzsteuer entspricht dem gesetzlich festgelegten Steuersatz.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o.g. zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Einlegung kann auch mittels elektronischen Dokuments erfolgen. Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zur Signatur und Übermittlung sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) im Themenbereich zur elektronischen Kommunikation zu finden. Eine Einlegung per einfacher EMail ist unzulässig. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sind zur Einlegung mittels elektronischen Dokuments verpflichtet. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Fulda, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
93 IN 28/23:
In dem Insolvenzverfahren BB Kaufmännische Dienstleistungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Goerdeler Straße 46, 36037 Fulda, davor: Buchenweg 2, 36124 Eichenzell (AG Fulda, HRB 1759), vertr. d.: Heidrun Elsbeth Aßfalg, Goerdelerstr. 46, 36037 Fulda, (Liquidatorin), ist
1. Zustimmung zur Schlussverteilung n…
93 IN 28/23:
In dem Insolvenzverfahren BB Kaufmännische Dienstleistungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Goerdeler Straße 46, 36037 Fulda, davor: Buchenweg 2, 36124 Eichenzell (AG Fulda, HRB 1759), vertr. d.: Heidrun Elsbeth Aßfalg, Goerdelerstr. 46, 36037 Fulda, (Liquidatorin), ist
1. Zustimmung zur Schlussverteilung nach § 196 InsO erteilt worden,
2. anstelle einer abschließenden Gläubigerversammlung die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren zu folgenden Gegenständen angeordnet worden:
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, § 197 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 InsO.
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, § 197 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 InsO.
c) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, die aufgrund des kurzfristigen Eingangs der Anmeldung nicht mehr vor dem Schlusstermin geprüft werden können; Forderungsanmeldungen, die später als zwei Wochen vor Ablauf der Frist für das schriftliche Schlussterminverfahren eingehen, werden nicht mehr geprüft.
Hinweis: Die im Schlusstermin zu prüfenden Forderungen werden nicht in das Schlussverzeichnis eingestellt, selbst wenn diese Forderungen im Schlusstermin festgestellt werden; diese Forderungen nehmen an etwaigen Verteilungen der baren Insolvenzmasse nicht teil.
Frist zur Abgabe von Erklärungen und Anträgen ist gesetzt zum 25.09.2026.
Rechtsbehelfsbelehrung
Sofern diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o.g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o.g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Einlegung kann auch mittels elektronischen Dokuments erfolgen. Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zur Signatur und Übermittlung sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) im Themenbereich zur elektronischen Kommunikation zu finden. Eine Einlegung per einfacher EMail ist unzulässig. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sind zur Einlegung mittels elektronischen Dokuments verpflichtet. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Fulda, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
93 IN 28/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen BB Kaufmännische Dienstleistungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Goerdeler Straße 46, 36037 Fulda, davor: Buchenweg 2, 36124 Eichenzell (AG Fulda, HRB 1759), vertr. d.: Heidrun Elsbeth Aßfalg, Goerdelerstr. 46, 36037 Fulda, (Liquidatorin), soll die Schlussverteil…
93 IN 28/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen BB Kaufmännische Dienstleistungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Goerdeler Straße 46, 36037 Fulda, davor: Buchenweg 2, 36124 Eichenzell (AG Fulda, HRB 1759), vertr. d.: Heidrun Elsbeth Aßfalg, Goerdelerstr. 46, 36037 Fulda, (Liquidatorin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Schlussverteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Fulda zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt worden.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Torsten Nagel, Eichbergstraße 24, 36160 Dipperz, Tel.: 06657 608 9999, Fax: 06657 608 9998, E-Mail: info@recht-nagel.de hat dem Gericht Folgendes angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 14.430,06 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und sonstiger Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 4.128,82 € zu berücksichtigen.
Amtsgericht Fulda, 28.05.2026
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