Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BBS Personalservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Sternstraße 127, 67063 Ludwigshafen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 64849
EUID
DET3104V.HRB64849
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 a IN 389/22 Lu
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
15.10.2023
Beschlussdatum
28.12.2023
Gegenstand des Unternehmens
Die Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBS Personalservice GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Simone Gräf festgesetzt worden. Die Festsetzung erfolgte auf Antrag des Gläubigerausschussmitglieds vom 15.10.2023. Der Berechnung liegt ein Stundensatz von 175,00 EUR zugrunde. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein eingesehen werden. Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, sofern der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 a IN 389/22 Lu: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBS Personalservice GmbH, vertr.d.d. GF, Sternstraße 17, 67063 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64849), vertr. d.: Stefan Schmelz, 64668 Rimbach, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Simone Gräf, Cäcili…
3 a IN 389/22 Lu: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBS Personalservice GmbH, vertr.d.d. GF, Sternstraße 17, 67063 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64849), vertr. d.: Stefan Schmelz, 64668 Rimbach, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Simone Gräf, Cäcilienstr. 23, 50259 Pulheim festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.10.2023 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Simone Gräf, Cäcilienstr. 23, 50259 Pulheim die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 175,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, 28.12.2023
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