Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 21644
EUID
DET2408V.HRB21644
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 3/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dr. jur. Tobias Laub
Adresse
Hauptstr. 161, 55743 Idar-Oberstein
Telefon
06781/9470-20
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.02.2024
Eröffnung
20.03.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.04.2024
Berichtstermin
03.06.2024
Prüfungstermin
30.09.2024
Prüfungstermin
03.09.2025
Schlusstermin
26.11.2025
Aufhebung
19.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Büro- und EDV-Artikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH ist am 19.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor war das Verfahren am 20.03.2024 eröffnet worden. Dr. jur. Tobias Laub wurde als vorläufiger und späterer Insolvenzverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Forderungen endete am 30.04.2024. Es gab mehrere Prüfungstermine, darunter der Stichtag zum Berichts- und Prüfungstermin am 03.06.2024 sowie besondere Prüfungstermine bis zum 30.09.2024 und 03.09.2025. Der Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung war am 26.11.2025 bestimmt. Das verfügbare Massevermögen betrug 9.080,70 €, wobei eine Quote von etwa 3,78 % an die Gläubiger ausgeschüttet wurde. Die Summe der berücksichtigten Forderungen belief sich auf 24.982,57 €.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 3/24: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), ist am 19.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzog…
7a IN 3/24: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), ist am 19.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 7a IN 3/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), ist am 16.02.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung de…
Az.: 7a IN 3/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), ist am 16.02.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. jur. Tobias Laub, Hauptstr. 161, 55743 Idar-Oberstein, Tel.: 06781/9470-20, Fax: 067819470-11, E-Mail: insolvenzen@laub-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Amtsgericht Wittlich, 16.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 3/24: Über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), ist am 20.03.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dr. jur. Tobia…
7a IN 3/24: Über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), ist am 20.03.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dr. jur. Tobias Laub, Hauptstr. 161, 55743 Idar-Oberstein, Tel.: 06781/9470-20, Fax: 067819470-11, E-Mail: insolvenzen@laub-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.04.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 03.06.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.04.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (03.06.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 20.03.2024
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agwil.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entsche…
7a IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Wittlich, 10.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forder…
7a IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.09.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wittlich, 17.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. jur. Tobias Lau…
7a IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. jur. Tobias Laub festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.05.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 5.842,07 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 17.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entsche…
7a IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Wittlich, 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forder…
7a IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wittlich, 29.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. jur. Tobias Laub festge…
7a IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. jur. Tobias Laub festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 12.552,83 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 7,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 2 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 07.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
…
7a IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro - und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach (AG Wittlich, HRB 21644), vertr. d.: Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
26.11.2025.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 07.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 7a IN 3/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro- und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach, (AG Wittlich HRB 21644), vertreten durch Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, Geschäftsführer ist das Schlussverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wittlich -…
Az.: 7a IN 3/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BCB - Büro- und Computerbedarfs GmbH, Hinter den Zäunen 17, 54497 Morbach, (AG Wittlich HRB 21644), vertreten durch Peter Anton, Haager Straße 42, 54497 Morbach, Geschäftsführer ist das Schlussverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wittlich - 7a IN 3/24 - niedergelegt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 24.982,57 €. Es ist ein Massebestand von 9.080,70 € verfügbar. Hiervon gehen noch Massekosten ab. Es wird an die Gläubiger eine
Quote von etwa 3,78 % ausgeschüttet.
Amtsgericht Wittlich, 10.10.2025
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