Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
bcem UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Karl-Rothe-Straße 16, 04105 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 41423
EUID
DEU1308.HRB41423
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 438/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kffr. (FH) StB Dorit Aurich
Adresse
Käthe-Kollwitz-Straße 9, 04109 Leipzig
Telefon
0341 910 470
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
17.06.2024 , 11:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.07.2024
Frist für Anträge und Widersprüche
23.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung aller Arten von Dienstleistungen im Bereich Frisör, Car-Event-Fahrtraining, Montagen im Baunebengewerbe.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Leipzig hat am 17.06.2024 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bcem UG (haftungsbeschränkt) eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Zur Insolvenzverwalterin wurde Dipl.-Kffr. (FH) StB Dorit Aurich bestellt. Forderungen sind schriftlich zweifach bis zum 23.07.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Gläubiger müssen unverzüglich mitteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung sowie Widersprüche gegen die Feststellung angemeldeter Forderungen sind bis zum 23.08.2024 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Das Gericht weist auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung hin.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 438/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
bcem UG (haftungsbeschränkt)
Karl-Rothe-Straße 16, 04105 Leipzig
vertreten durch die Geschäftsführerin Yara Leon
(Amtsgericht Leipzig HRB 41423)
wird heute, am 17.06.2024, um 11.45 Uhr das Insolvenzverfahr…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 438/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
bcem UG (haftungsbeschränkt)
Karl-Rothe-Straße 16, 04105 Leipzig
vertreten durch die Geschäftsführerin Yara Leon
(Amtsgericht Leipzig HRB 41423)
wird heute, am 17.06.2024, um 11.45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Dipl.-Kffr. (FH) StB Dorit Aurich, Käthe-Kollwitz-Straße 9, 04109 Leipzig.
Tel. 0341 910 470, Fax 0341 910 4710, email leipzig@eckert.law
Forderungen sind bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum 23.07.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an die Insolvenzverwalterin leisten.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über - die Beibehaltung der bisherigen Insolvenzverwalterin oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO, - die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO, - den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch die Insolvenzverwalterin gemäß § 149 InsO, - die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, - die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, , - ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO und zur Anhörung über - die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und - den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger
bis zum 23.08.2024
beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich einzureichen.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Das Gericht weist auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung vom heutigen Tag hin.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insol-venzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierüber können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-eu-ropa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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