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Insolvenzprofil
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Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Rohbau, Hochbau und Schlüsselfertigbau
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDC Bau GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 17.12.2025 schriftlich beim Insolvenverzeichnisgericht zu widersprechen. Ein wirksamer Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail erfolgen, sondern muss formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
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