Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BDW GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 27238
EUID
DEH1101.HRB27238
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
501 IN 23/17
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Gerbers
Adresse
Sögestr. 70, 28195 Bremen
Telefon
0421-178 998 - 0
Termine & Fristen
Schriftliches Verfahren (Schlussrechnung)
15.05.2026
Prüfungs- und Schlusstermin
11.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDW GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Axel Gerbers, ist bestellt. Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist zur Einsicht ausgelegt; Einwendungen konnten bis einen Tag vor dem schriftlichen Verfahren am 15.05.2026 erhoben werden. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt worden. Ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren ist auf den 11.06.2026 bestimmt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einen Tag vor diesem Termin Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit zu erheben. Der verfügbare Massebestand beträgt 166.373,13 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 156.332,33 EUR zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
501 IN 23/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDW GmbH, Friedrich-Rauers-Str. 24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 27238), vertr. d.: Ramazan Savran, Stubbener Str. 101, 28239 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftl…
501 IN 23/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDW GmbH, Friedrich-Rauers-Str. 24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 27238), vertr. d.: Ramazan Savran, Stubbener Str. 101, 28239 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 11.06.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
501 IN 23/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDW GmbH, Friedrich-Rauers-Str. 24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 27238), vertr. d.: Ramazan Savran, Stubbener Str. 101, 28239 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgeric…
501 IN 23/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDW GmbH, Friedrich-Rauers-Str. 24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 27238), vertr. d.: Ramazan Savran, Stubbener Str. 101, 28239 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Axel Gerbers, Sögestr. 70, 28195 Bremen, Tel.: 0421-178 998 - 0, Fax: 0421-178 998 - 11 hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 166.373,13 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 156.332,33 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 11.03.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 501 IN 23/17
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BDW GmbH, Friedrich-Rauers-Str. 24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 27238),
vertreten durch:
Ramazan Savran, Stubbener Str. 101, 28239 Bremen, (Geschäftsführer)…
Amtsgericht Bremen 11.03.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 501 IN 23/17
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BDW GmbH, Friedrich-Rauers-Str. 24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 27238),
vertreten durch:
Ramazan Savran, Stubbener Str. 101, 28239 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Gerbers festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 324.543,69 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 40% geltend gemacht, und zwar für die Mehrarbeit im Zusammenhang mit dem obstruierenden Schuldnerverhalten und der mangelnden Buchhaltung, sowie hinsichtlich der Geltendmachung der Geschäftsführerhaftungsansprüche.
Auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag vom 27.11.2023 wird insoweit Bezug genommen.
Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung werden geltend gemachte Zuschläge in Höhe von
40% auf die Regelvergütung unter Einbeziehung vergütungsrechtlicher Delegationen für die geleisteten Tätigkeiten des Insolvenzverwalters als angemessen betrachtet.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
501 IN 23/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDW GmbH, Friedrich-Rauers-Str. 24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 27238), vertr. d.: Ramazan Savran, Stubbener Str. 101, 28239 Bremen, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Gerbers zur Einsicht der …
501 IN 23/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDW GmbH, Friedrich-Rauers-Str. 24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 27238), vertr. d.: Ramazan Savran, Stubbener Str. 101, 28239 Bremen, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Gerbers zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 15.05.2026. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 11.03.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 501 IN 23/17
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BDW GmbH, Friedrich-Rauers-Str. 24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 27238),
vertreten durch:
Ramazan Savran, Stubbener Str. 101, 28239 Bremen, (Geschäftsführer)…
Amtsgericht Bremen 11.03.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 501 IN 23/17
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BDW GmbH, Friedrich-Rauers-Str. 24, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 27238),
vertreten durch:
Ramazan Savran, Stubbener Str. 101, 28239 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Gerbers festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 335.702,29. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 40 % geltend gemacht und zwar für die Mehrarbeit im Zuge des obstruierenden Schuldnerverhaltens und der mangelnden Buchhaltung.
Auf die Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters in seinem Schlussbericht und Vergütungsantrag vom 27.11.2023 wird Bezug genommen.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung werden die geltend gemachten Zuschläge für die geleisteten Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters als angemessen erachtet.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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