Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
E.F.-K-Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 27640
EUID
DEG1312.HRB27640
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 107/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt
Adresse
Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale)
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
25.03.2026
Schlusstermin
04.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E.F.-K-Consulting GmbH ist eröffnet. Der Verwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt, hat am 05.02.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag für schriftliche Widersprüche ist der 25.03.2026. Die Vergütung des Verwalters ist durch Beschluss des Amtsgerichts Potsdam am 23. April 2026 festgesetzt worden. Die Insolvenzmasse beträgt 12.519,12 EUR. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 42.362,18 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 0,00 EUR zur Verfügung. Der Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf den 04.06.2026 bestimmt. Schriftsätze müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
E.F.-K-Consulting GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27640 P), Hauptstraße 28, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Knierim, Schützenstraße 20, 64283 Darmstadt wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Ford…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
E.F.-K-Consulting GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27640 P), Hauptstraße 28, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Knierim, Schützenstraße 20, 64283 Darmstadt wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 04.06.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 23. April 2026, 6.70 IN 107/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
E.F.-K-Consulting GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27640 P), Hauptstraße 28, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Knierim, Schützenstraße 20, 64283 Darmstadt
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forde…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
E.F.-K-Consulting GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27640 P), Hauptstraße 28, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Knierim, Schützenstraße 20, 64283 Darmstadt
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.70 IN 107/23 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 42.362,18 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 0,00 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
E.F.-K-Consulting GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27640 P), Hauptstraße 28, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Knierim, Schützenstraße 20, 64283 Darmstadt wurde die Vergütung des Verw…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
E.F.-K-Consulting GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27640 P), Hauptstraße 28, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Knierim, Schützenstraße 20, 64283 Darmstadt wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale) festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 12.519,12 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.70 IN 107/23, Amtsgericht Potsdam, 23. April 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
E.F.-K-Consulting GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27640 P), Hauptstraße 28, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Knierim, Schützenstraße 20, 64283 Darmstadt hat der Verwalter am 05.02.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelve…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
E.F.-K-Consulting GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27640 P), Hauptstraße 28, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Knierim, Schützenstraße 20, 64283 Darmstadt hat der Verwalter am 05.02.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 11. Februar 2026, 6.70 IN 107/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
E.F.-K-Consulting GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27640 P), Hauptstraße 28, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Knierim, Schützenstraße 20, 64283 Darmstadt wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angeme…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
E.F.-K-Consulting GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27640 P), Hauptstraße 28, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Knierim, Schützenstraße 20, 64283 Darmstadt wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 25.03.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 11. Februar 2026, 6.70 IN 107/23
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