Projektierung und Durchführung von Hochbau- und Betonsanierungsarbeiten aller Art einschließlich der Planung und Realisierung sämtlicher in diesem Zusammenhang üblichen Werkunternehmerleistungen sowie der Handel mit Beschichtungsmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BE-SA-TEC nord GmbH ist am 19.12.2025 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Gegen diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BE-SA-TEC nord GmbH ist am 19.12.2025 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Stendal in einem Beschluss vom 10.01.2025 einen Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 18.02.2025 festgelegt. Bis z…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BE-SA-TEC nord GmbH ist am 19.12.2025 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Stendal in einem Beschluss vom 10.01.2025 einen Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 18.02.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens sowie gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters schriftlich bei Gericht eingereicht werden. Die Verfahrenseinstellung hätte unterbleiben können, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.285,70 EUR geleistet worden wäre.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 97/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BE-SA-TEC nord GmbH, Schopsdorfer Industriestr. 8 B, 39291 Genthin (AG Stendal, HRB 21147), ist am 19.12.2025 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des I…
7 IN 97/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BE-SA-TEC nord GmbH, Schopsdorfer Industriestr. 8 B, 39291 Genthin (AG Stendal, HRB 21147), ist am 19.12.2025 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 97/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BE-SA-TEC nord GmbH, Schopsdorfer Industriestr. 8 B, 39291 Genthin (AG Stendal, HRB 21147wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 18.02.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
E…
7 IN 97/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BE-SA-TEC nord GmbH, Schopsdorfer Industriestr. 8 B, 39291 Genthin (AG Stendal, HRB 21147wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 18.02.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.285,70 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stendal, 10.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 97/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BE-SA-TEC nord GmbH, Schopsdorfer Industriestr. 8 B, 39291 Genthin (AG Stendal, HRB 21147), sind die einfache Regelvergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters auf Grundlage einer Berechnungsmasse in Höhe von 44.195,75 €gemäß §§ 1, 2, 4, 7, 8 und 10 InsVV fe…
7 IN 97/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BE-SA-TEC nord GmbH, Schopsdorfer Industriestr. 8 B, 39291 Genthin (AG Stendal, HRB 21147), sind die einfache Regelvergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters auf Grundlage einer Berechnungsmasse in Höhe von 44.195,75 €gemäß §§ 1, 2, 4, 7, 8 und 10 InsVV festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 11.11.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.