Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Beau Bettwäsche Discounter GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Siemensstr. 31, 47533 Kleve
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 16772
EUID
DER1304.HRB16772
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
34 IN 43/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Markus Freitag
Adresse
Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
09.02.2024 , 09:46 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.04.2024
Einsichtnahme Unterlagen
23.04.2024
Prüfungstermin
21.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Online-Verkauf und Handel mit Bettwäsche und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Kleve hat am 09.02.2024 um 09:46 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beau Bettwäsche Discounter GmbH eröffnet. Das Verfahren ist aufgrund des am 31.08.2023 eingegangenen Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Markus Freitag ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.04.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 21.05.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zur Person des Verwalters, zum Fortgang des Verfahrens und zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einreichen. Die Forderungstabelle und Unterlagen sind ab dem 23.04.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 43/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16772 eingetragenen Beau Bettwäsche Discounter GmbH, gegründet am 25.08.2020, Siemensstraße 31, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tim Brouwer, Boomklever 29, 3911EX Rhen…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 43/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16772 eingetragenen Beau Bettwäsche Discounter GmbH, gegründet am 25.08.2020, Siemensstraße 31, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tim Brouwer, Boomklever 29, 3911EX Rhenen, Niederlande und Frau Christel Janette Nicole Muller, Boomklever 29, 3911EX Rhenen, Niederlande
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.02.2024, um 09:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.08.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Markus Freitag, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.05.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
34 IN 43/23
Kleve, 09.02.2024
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