Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rütten Vermögensverwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Zur Buchenhecke 10, 47533 Kleve
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 16426
EUID
DER1304.HRB16426
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
33 IN 28/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
23.01.2024
Einsichtnahme Forderungstabelle
13.03.2024
Prüfungsstichtag
25.04.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere bei der Rütten GmbH & Co. KG mit Sitz in Kleve (zukünftig mit Sitz in Emmerich am Rhein).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rütten Vermögensverwaltungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16426, ist anhängig. Der allgemein bestellte Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau. Aufgrund einer Interessenkollision, da der Insolvenzverwalter auch im Verfahren über das Vermögen der Rütten GmbH & Co. KG bestellt ist und dort Forderungen angemeldet hat, wurde gemäß § 93 InsO ein Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Herr Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr ist zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden und hat allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters im Bereich der Prüfung der im Rang 0 laufenden Forderungen Nr. 3, 4, 5 und 6 der Insolvenztabelle. Diese Forderungen waren rechtzeitig zum ersten Prüfungsstichtag am 23.01.2024 angemeldet worden. Die Prüfung dieser Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Der dem besonderen Prüfungstermin entsprechende Prüfungsstichtag ist der 25.04.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Insolvenztabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 13.03.2024 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve niedergelegt. Gegen die Beschlüsse steht den Beteiligten der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rütten Vermögensverwaltungs GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabenbereich die Prüfung bestimmter im Rang 0 laufender Forderungen umfasst. Die angemeldeten Forderungen Nr. 3 bis…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rütten Vermögensverwaltungs GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabenbereich die Prüfung bestimmter im Rang 0 laufender Forderungen umfasst. Die angemeldeten Forderungen Nr. 3 bis 6 der Insolvenztabelle wurden im schriftlichen Verfahren geprüft; der entsprechende Prüfungsstichtag war der 25.04.2024. Zudem ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen war ab dem 13.03.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 28/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16426 eingetragenen Rütten Vermögensverwaltungs GmbH, Zur Buchenhecke 10, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Rütten, Beeckscher Weg 28, 475…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 28/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16426 eingetragenen Rütten Vermögensverwaltungs GmbH, Zur Buchenhecke 10, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Rütten, Beeckscher Weg 28, 47559 Kranenburg
wird Herr Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der im Rang 0 laufende Nr. 3, 4, 5 und 6 der Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen einschließlich der Abgabe der erforderlichen Prüfungserklärungen zur Insolvenztabelle. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Gründe:
Die gerichtliche Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters ist zulässig, wenn und soweit der allgemein bestellte Insolvenzverwalter aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann (vgl. Bericht des Rechtsausschusses, Bundestags-Drucksache 12/7302, zu § 77 RegE-InsO, zitiert nach Kübler/Prütting, Das neue Insolvenzrecht, 1994, Bd. I, S. 596).
Ein solcher Fall liegt hier vor, da der zum vorliegenden Verfahren bestellte Insolvenzverwalter die im Tenor genannten Forderungen in seiner Eigenschaft als ebenfalls im Verfahren über das Vermögen der Rütten GmbH & Co. KG (33 IN 27/23) bestellter Insolvenzverwalter gemäß § 93 InsO angemeldet hat.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
33 IN 28/23
Amtsgericht Kleve, 08.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 28/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16426 eingetragenen Rütten Vermögensverwaltungs GmbH, Zur Buchenhecke 10, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Rütten, Beeckscher Weg 28, 475…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 28/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16426 eingetragenen Rütten Vermögensverwaltungs GmbH, Zur Buchenhecke 10, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Rütten, Beeckscher Weg 28, 47559 Kranenburg
Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Sonderinsolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
wird angeordnet:
Die rechtzeitig zum ersten Prüfungsstichtag am 23.01.2024 angemeldeten, aber aufgrund der Erforderlichkeit der Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters noch nicht geprüften Forderung Rang 0 laufende Nr. 3, 4, 5 und 6 der Insolvenztabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 13.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
33 IN 28/23
Amtsgericht Kleve, 11.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 28/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16426 eingetragenen Rütten Vermögensverwaltungs GmbH, Zur Buchenhecke 10, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Rütten, Beeckscher Weg 28, 475…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 28/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16426 eingetragenen Rütten Vermögensverwaltungs GmbH, Zur Buchenhecke 10, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Rütten, Beeckscher Weg 28, 47559 Kranenburg
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Die Mindestvergütung richtet sich nach den §§ 10, 2 Abs. 2 InsVV (BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Das Gericht hat im vorliegenden Fall antragsgemäß die Mindestvergütung festgesetzt.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 25.06.2026.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 eingesehen werden.
33 IN 28/23
Amtsgericht Kleve, 08.07.2026
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