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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beauty-Lab GmbH ist beim Amtsgericht München anhängig. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Christopher Graf von Hallwyl und Katrin Gräfin von Hallwyl vertreten. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und dabei Zuschläge von insgesamt 61,95 Prozent über die gesetzliche Regelvergütung hinaus gefordert. Später hat der endgültige Insolvenzverwalter ebenfalls die Festsetzung der Vergütung beantragt, wobei er Zuschläge von gesamt 5 Prozent über die Regelvergütung hinaus verlangt. Die Anträge sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts einsehbar. Verfahrensbeteiligten wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 14.05.2025 gegeben. Zudem wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 50-69) im schriftlichen Verfahren geprüft. Beteiligte konnten bis zum 16.05.2025 den Forderungsanmeldungen widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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