Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Becken, Gerhard
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hamburg
Adresse
Eimsbütteler Str. 32, 22769 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 33802
EUID
DEK1101.HRA33802
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 40/23
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Wohlverhaltenszeit abgelaufen
27.02.2026
Stellungnahme Frist
13.03.2026
Restschuldbefreiung erteilt
23.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung des Herrn Gerhard Becken wird vom Amtsgericht Hamburg behandelt. Die Wohlverhaltenszeit, also die Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners, ist am 27.02.2026 abgelaufen. Das Gericht hat die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Am 23.03.2026 hat das Amtsgericht Hamburg dem Schuldner die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gemäß § 302 InsO. Gründe für die Erteilung waren, dass die Abtretungsfrist verstrichen war und keine Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt wurden. Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt auszugsweise, da eine vollständige Veröffentlichung schützenswerte Interessen verletzen könnte. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 40/23
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Gerhard Becken, geboren am 20.08.1961, Brunnenplatz 1, 21514 Büchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 33802 eingetragenen Firma Norddeutsche Stahlstichdruck Werkstätten Hein…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 40/23
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Gerhard Becken, geboren am 20.08.1961, Brunnenplatz 1, 21514 Büchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 33802 eingetragenen Firma Norddeutsche Stahlstichdruck Werkstätten Heinrich Dabelstein e.K., Eimsbütteler Straße 32, 22769 Hamburg
ist die Vergütung d. Insolvenzverwalt. festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67a IN 40/23
Amtsgericht Hamburg, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 40/23
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Gerhard Becken, Brunnenplatz 1, 21514 Büchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 33802 eingetragenen Firma Norddeutsche Stahlstichdruck Werkstätten Heinrich Dabelstein e.K., E…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 40/23
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Gerhard Becken, Brunnenplatz 1, 21514 Büchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 33802 eingetragenen Firma Norddeutsche Stahlstichdruck Werkstätten Heinrich Dabelstein e.K., Eimsbütteler Straße 32, 22769 Hamburg
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.
Gründe:
Die Abtretungsfrist ist am 27.02.2026 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 4; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach Absatz 1 oder Absatz 2 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 40/23
Amtsgericht Hamburg, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 40/23
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Gerhard Becken, geboren am 20.08.1961, Brunnenplatz 1, 21514 Büchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 33802 eingetragenen Firma Norddeutsche Stahlstichdruck Werkstätten Hein…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 40/23
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Gerhard Becken, geboren am 20.08.1961, Brunnenplatz 1, 21514 Büchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 33802 eingetragenen Firma Norddeutsche Stahlstichdruck Werkstätten Heinrich Dabelstein e.K., Eimsbütteler Straße 32, 22769 Hamburg
ist die Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners, die sogenannte Wohlverhaltenszeit, am 27.02.2026 abgelaufen. Nunmehr steht die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an (§ 300 InsO).
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 13.03.2026.
Insolvenzgläubiger, die die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen wollen, müssen Ihren Antrag einschließlich der vollständigen Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dem Gericht fristgerecht vorlegen. Für den Versagungsantrag gelten die gleichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie für einen Antrag während der Wohlverhaltenszeit (§ 300 Abs. 2, §§ 296 bis 298 InsO).
67a IN 40/23
Amtsgericht Hamburg, 24.02.2026
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