Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Becker & Rosenthal & Co. Apparate-, Behälter- und Rohrleitungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 3573
EUID
DEM1607.HRB3573
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
18/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Raimund Musiol
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 9, 34320 Söhrewald
Termine & Fristen
Prüfungstermin
26.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becker & Rosenthal & Co. Apparate-, Behälter- und Rohrleitungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 26.02.2026 bestimmt. Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 18/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becker & Rosenthal & Co. Apparate-, Behälter- und Rohrleitungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Niestetalweg 3, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 3573), vertr. d.: Raimund Musiol, GF Becker & Rosenthal & Co. Apparate-, Behälter-, Friedrich-Ebert-Straße…
666 IN 18/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becker & Rosenthal & Co. Apparate-, Behälter- und Rohrleitungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Niestetalweg 3, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 3573), vertr. d.: Raimund Musiol, GF Becker & Rosenthal & Co. Apparate-, Behälter-, Friedrich-Ebert-Straße 9, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 26.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 18/23. In dem Insolvenzverfahren Becker & Rosenthal & Co. Apparate-, Behälter- und Rohrleitungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Niestetalweg 3, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 3573), vertr. d.: Raimund Musiol, GF Becker & Rosenthal & Co. Apparate-, Behälter-, Friedrich-Ebert-Straße 9, 34320…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 18/23. In dem Insolvenzverfahren Becker & Rosenthal & Co. Apparate-, Behälter- und Rohrleitungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Niestetalweg 3, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 3573), vertr. d.: Raimund Musiol, GF Becker & Rosenthal & Co. Apparate-, Behälter-, Friedrich-Ebert-Straße 9, 34320 Söhrewald, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Dem vorläufigen Sachwalter Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Sachwalter hat mit Schreiben vom 04.07.2024 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 29.014,42 EUR. Der Berechnung des Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO. Insgesamt wurde ein Bruchteil von 39,85 % der Regelvergütung beantragt und festgesetzt. Die Erhöhung wegen der Betriebsfortführung, Begleitung von Sanierungsgesprächen und die Auseinandersetzung mit dem vorangegangenen Berater ist angemessen und gerechtfertigt.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9, 12a InsVV
Im vorliegenden Fall wurde das vorläufige Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 3 Monaten abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 20.09.2024.
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