Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der Herkules-Terrassen GmbH & Co. KG.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kolle Gastro Verwaltungs-GmbH wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 26.02.2026. Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kolle Gastro Verwaltungs-GmbH ist am 17.04.2025 um 10:30 Uhr durch das Amtsgericht Kassel eröffnet worden. Rechtsanwältin Jutta Rüdlin ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzford…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kolle Gastro Verwaltungs-GmbH ist am 17.04.2025 um 10:30 Uhr durch das Amtsgericht Kassel eröffnet worden. Rechtsanwältin Jutta Rüdlin ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 04.06.2025. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist auf den 16.07.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Person der Insolvenzverwalterin, der Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrensschritte bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Zudem wird über nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren entschieden, wobei der Stichtag hierfür auf den 26.02.2026 bestimmt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 41/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kolle Gastro Verwaltungs-GmbH, Schloßpark Wilhelmshöhe 26, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 16835), vertr. d.: Dennis Kolle, Burgfeldstr. 13a, 34131 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im sch…
666 IN 41/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kolle Gastro Verwaltungs-GmbH, Schloßpark Wilhelmshöhe 26, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 16835), vertr. d.: Dennis Kolle, Burgfeldstr. 13a, 34131 Kassel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 26.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 41/25 e: Über das Vermögen der Kolle Gastro Verwaltungs-GmbH, Schloßpark Wilhelmshöhe 26, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 16835), vertr. d.: Dennis Kolle, Burgfeldstr. 13a, 34131 Kassel, (Geschäftsführer), ist am 17.04.2025 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwälti…
666 IN 41/25 e: Über das Vermögen der Kolle Gastro Verwaltungs-GmbH, Schloßpark Wilhelmshöhe 26, 34131 Kassel (AG Kassel, HRB 16835), vertr. d.: Dennis Kolle, Burgfeldstr. 13a, 34131 Kassel, (Geschäftsführer), ist am 17.04.2025 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.06.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 16.07.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.06.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (16.07.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 22.04.2025
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