Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Neustraße 16, 40213 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 74668
EUID
DER3306.HRB74668
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 211/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen
30.07.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Verwaltung eigenen Vermögens, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan sowie einen Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 30.07.2026 bestimmt. Der Insolvenzplan und eingegangene Stellungnahmen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht niedergelegt. Die Entscheidung über die Bestätigung des Insolvenzplans kann bereits im Abstimmungstermin verkündet werden. Gegen die Bestätigung ist die sofortige Beschwerde statthaft, wobei der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin widersprochen und gegen den Plan gestimmt haben muss.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan sowie einen Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 30.07.2026 bestimmt. Der Insolvenzpla…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan sowie einen Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 30.07.2026 bestimmt. Der Insolvenzplan liegt zur Einsichtnahme aus. In einem weiteren Schritt wurden die Vergütung und die Auslagen des Sachwalters, des vorläufigen Sachwalters sowie des Insolvenzverwalters festgesetzt. Gegen die Festsetzungen steht die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 211/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 74668 eingetragenen BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH, Neustraße 16, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sabine …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 211/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 74668 eingetragenen BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH, Neustraße 16, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sabine Selman, Frau Elke Gentz und Frau Nurcan Ceran,
wird Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan sowie Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bestimmt auf
Donnerstag, 30.07.2026, 11:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.112.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, Düsseldorf niedergelegt.
besonderer Hinweis:
Die Entscheidung über die Bestätigung des Insolvenzplans kann bereits im Abstimmungstermin verkündet werden, ansonsten wird hierzu ein besonderer Termin bestimmt.
Unabhängig davon: gegen die Bestätigung des Insolvenzplans ist die sofortige Beschwerde der statthafte Rechtsbehelf. Neben weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen erfordert die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde, dass der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und dass der Beschwerdeführer bei der Abstimmung über den Plan gegen den Plan gestimmt hat.
502 IN 211/25
Amtsgericht Düsseldorf, 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 211/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 74668 eingetragenen BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH, Neustraße 16, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sabine …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 211/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 74668 eingetragenen BeCo Human Resource Center Personalvermittlung GmbH, Neustraße 16, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sabine Selman, Frau Elke Gentz und Frau Nurcan Ceran,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 eingesehen werden.
Des Weiteren
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf eingesehen werden.sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
502 IN 211/25
Amtsgericht Düsseldorf, 19.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.