Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Beemacs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Altrottstraße 31, 69190 Walldorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 725146
Stammkapital
50.000,00 EUR
EUID
DEB8535.HRB725146
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
80 IN 503/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Martin Bauer
Adresse
Gothestraße 8, 69115 Heidelberg
Termine & Fristen
Beschlussdatierung
15.07.2026
Beschlussdatierung
14.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Unternehmensberatung: Business Consulting Services mit Schwerpunkt SAP Software und Prozessimplementierung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Unternehmensberatung
Subbranche
Organisation & Prozesse
Geschäftstätigkeit
Business Consulting mit Schwerpunkt SAP Software und Prozessimplementierung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beemacs GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während das für die Beschlussfassung zuständige Gericht das Amtsgericht Heidelberg (Insolvenzgericht) ist. Im Verfahren ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Gegenstand der aktuellen Bekanntmachung ist ein Antrag auf Gewährung einer Vergütung sowie Zuschläge in Höhe von 168 % über die gesetzliche Vergütung hinaus für den vorläufigen Insolvenzverwalter. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg eingesehen werden. Etwaige Stellungnahmen können binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe eingereicht werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beemacs GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Heidelberg ist. Im Verfahren ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Über die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde durch Beschlus…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beemacs GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Heidelberg ist. Im Verfahren ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Über die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde durch Beschluss festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte auf Antrag vom 08.07.2026 unter Berücksichtigung von Erhöhungsgründen wie der Betriebsfortführung für 5,5 Monate und der Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion. Der Regelsatz wurde um 160 % erhöht. Die Vergütung sowie die zu erstattenden Auslagen wurden festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
80 IN 503/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beemacs GmbH, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Andreas Mosbrucker
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725146 - Schuldnerin formlos formlos (elektronisch) Beschluss:
Es wurde eine Ve…
80 IN 503/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beemacs GmbH, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Andreas Mosbrucker
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725146 - Schuldnerin formlos formlos (elektronisch) Beschluss:
Es wurde eine Vergütung und über die gesetzliche Vergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 168 % für den vorläufigen Insolvnzverwalter beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg (Insolvenzgericht) eingesehen werden. Etwaige Stellungnahmen können binnen zwei Wochen eingereicht werden.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 15.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
80 IN 503/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beemacs GmbH, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Andreas Mosbrucker
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725146 - Schuldnerin Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläuf…
80 IN 503/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beemacs GmbH, Altrottstraße 31, 69190 Walldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Andreas Mosbrucker
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 725146 - Schuldnerin Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Martin Bauer, Gothestraße 8, 69115 Heidelberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag
zustellen (EB (Post)) formlos (elektronisch)80 IN 503/23
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Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der In-
solvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß
Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 08.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegen-
den Vermögenswert in Höhe von 256.328,25 EUR auszugehen.
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO
und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie im-
materiellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung
zugrunde lag, ohne hierbei einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmas-
se vorzunehmen, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter sich damit in "erheblichem" Umfang
befasst hat.
Die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter in seinem Antrag vom 08.07.2026 angegebenen Tä-
tigkeiten sind als "erheblich" zu betrachten.
Die genauen Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters sind seinen Berichten und dem Ver-
gütungsantrag vom 08.07.2026 zu entnehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 160 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 08.07.2026 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für 5 1/2 Monate (unter Berücksichtigung der erforderlichen Vergleichsbe-
rechnung)
- Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion
- nicht mitwirkender Geschäftsführer
- keine geordnete Debitorenbuchhaltung
- Auslandsberührung
- Gläubigerzahl
- Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Ver-
gütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
in der Gesamtschau bei angemessener Gesamtwürdigung aller vorhandenen Erhöhungsgründe80 IN 503/23
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war ein Übersteigen des Regelsatzes um 160 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter entstandenen pauschalen Auslagen in Höhe von BE-
TRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Be-
schwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu-
stellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustel-
lung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 In-
sO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9
Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genann-
ten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist
ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwalt-
liche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthal-
ten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinne-
rung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg80 IN 503/23 - 4 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 14.09.2026
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