Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Beetz Engineering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Beim Schacher 12, 87700 Memmingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Memmingen HRB 16155
EUID
DED2505V.HRB16155
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Memmingen
Aktenzeichen
1 IN 52/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Bauer
Rolle
Insolvenzverwalter
Adresse
Rosengasse 15, 89073 Ulm
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
14.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Konstruktion und der Vertrieb hydraulischer Drehantriebe und Hydraulikkomponenten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beetz Engineering GmbH ist die Vergütung des Rechtsanwalts Oliver Bauer für seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter sowie als vorläufiger Insolvenzverwalter festgesetzt worden. Für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde eine Regelvergütung mit einem Zuschlag von 25 Prozentpunkten beschlossen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist mit einem Abschlag von 5 % festgesetzt. Im Verfahren steht ein Betrag von 15.549,90 EUR zur Verteilung für Forderungen in Höhe von 468.205,85 EUR zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten haben die Gelegenheit bis einschließlich 14.01.2026, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich beim Insolvenzgericht vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1 IN 52/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beetz Engineering GmbH, Beim Schacher 12, 8770…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1 IN 52/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beetz Engineering GmbH, Beim Schacher 12, 87700 Memmingen, vertreten durch den Geschäftsführer Beetz Jochen
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16155
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Rechtsanwalts Oliver Bauer, Rosengasse 15, 89073 Ulm, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter wurde festgesetzt.
Gründe
Es ist die Regelvergütung mit einem Abschlag von 5 % festzusetzen. Als Abschlagstatbestand wurde die vorl. Insolvenzverwaltung berücksichtigt. Insgesamt ist damit antragsgemäß festzusetzen.
Das Verfahren entspricht in der Gesamtschau einem Normalverfahren.
Für Details der Berechnung wird auf beigefügtes Berechnungsblatt verwiesen, welches Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Angabe der Berechnungsgrundlage für die Veröffentlichung: 83.385,21 €
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 14.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 52/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beetz Engineering GmbH, Beim Schacher 12, 87700 Memmingen, vertreten durch den Geschäftsführer Beetz Jochen
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16155
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 468.205,85 E…
1 IN 52/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beetz Engineering GmbH, Beim Schacher 12, 87700 Memmingen, vertreten durch den Geschäftsführer Beetz Jochen
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16155
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 468.205,85 EUR steht ein Betrag von 15.549,90 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 14.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1 IN 52/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beetz Engineering GmbH, Beim Schacher 12, 8770…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1 IN 52/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beetz Engineering GmbH, Beim Schacher 12, 87700 Memmingen, vertreten durch den Geschäftsführer Beetz Jochen
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16155
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Rechtsanwalts Oliver Bauer, Rosengasse 15, 89073 Ulm, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde festgesetzt.
Gründe
Es ist die Regelvergütung mit einem Zuschlag von 25 Prozentpunkten festzusetzen.
Damit ist der Aufwand für die Betriebsfortführung unter Berücksichtigung der dadurch erfolgten Massemehrung ausreichend abgegolten. Die Tätigkeit des vorl. Insolvenzverwalters musste nicht aufwändig vor Ort im schuldnerischen Unternehmen vorgenommen werden, sondern konnte im Rahmen des Bürobetriebs des Insolvenzverwalters auch durch Sachbearbeiter erledigt werden. Dies konnte durch die vom vorl. Insolvenzverwalter eingereichten Tätigkeitslisten nochmals verifiziert werden. Die Zahl der Bestellungen und Auftragsbearbeitungen hielt sich dabei durchaus im Rahmen eines vergleichbaren Unternehmens.
Für Details der Berechnung wird auf beigefügtes Berechnungsblatt verwiesen, welches Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Angabe der Berechnungsgrundlage für die Veröffentlichung: 74.175,13 €
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 14.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 52/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beetz Engineering GmbH, Beim Schacher 12, 87700 Memmingen, vertreten durch den Geschäftsführer Beetz Jochen
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16155
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowi…
1 IN 52/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Beetz Engineering GmbH, Beim Schacher 12, 87700 Memmingen, vertreten durch den Geschäftsführer Beetz Jochen
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16155
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.01.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 14.11.2025
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