Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BEEvalid GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 45498
EUID
DED3310V.HRB45498
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 1150/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann
Adresse
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon
+49(911)9512850
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.09.2026 , 11:00 Uhr
Aufhebung
30.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Nürnberg hat am 15.09.2026 über das eigene Vermögen der BEEvalid GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer mit Sitz in Lauf a.d. Pegnitz, ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur Sicherung des Schuldnervermögens wurde am 15.09.2026 um 11:00 Uhr die Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO getroffen. Der Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann aus Nürnberg ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Es ist angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind; dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen, welche der Schuldnerin untersagt ist. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Nürnberg eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEEvalid GmbH (HRB 45498, Amtsgericht Nürnberg) wurde auf Antrag des Schuldners eingeleitet. Am 15.09.2026 ist zur Sicherung des Vermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEEvalid GmbH (HRB 45498, Amtsgericht Nürnberg) wurde auf Antrag des Schuldners eingeleitet. Am 15.09.2026 ist zur Sicherung des Vermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam, und es besteht ein Einziehungsverbot für Außenstände. Am 30.09.2026 sind die angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1150/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
BEEvalid GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Hersbrucker Straße 9, 91207 Lauf a.d. Pegnitz
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 45498
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur …
IN 1150/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
BEEvalid GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Hersbrucker Straße 9, 91207 Lauf a.d. Pegnitz
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 45498
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 15.09.2026 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)9512850, Telefax: +49(911)95128510, Email: advo@ra-dr-beck.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Der Schuldnerin wird untersagt, Außenstände einzuziehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 15.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1150/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
BEEvalid GmbH, Am Weinberg 20, 85092 Kösching, vertreten durch den Geschäftsführer Eberl Lukas Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 45498
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Die angeor…
IN 1150/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
BEEvalid GmbH, Am Weinberg 20, 85092 Kösching, vertreten durch den Geschäftsführer Eberl Lukas Maximilian
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 45498
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.09.2026
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