Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 1356
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 1356
EUID
DER2404.HRB1356
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
256 IN 181/11
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Adresse
Königswall 21, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Aufhebung
31.08.2026 , 18:56 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Befeld Systems GmbH ist am 31.08.2026 um 18:56 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Unternehmen war im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 1356 eingetragen und hatte seinen Sitz in Hamm. Gesetzlich vertreten wurde die GmbH durch den Geschäftsführer Christian Befeld. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger aus Dortmund, hat das Verfahren geleitet. Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 181/11
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 1356 eingetragenen Befeld Systeme GmbH, Lange Wende 2-4, 59069 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Befeld, 115 Vanguard Building, Mill. Harbour, 18 …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 181/11
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 1356 eingetragenen Befeld Systeme GmbH, Lange Wende 2-4, 59069 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Befeld, 115 Vanguard Building, Mill. Harbour, 18 Westferry Road, London E14 8 LZ, Vereinigtes Königreich
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund
wird heute, am 31.08.2026, um 18:56 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
256 IN 181/11
Amtsgericht Dortmund, 31.08.2026
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