Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BEK24 GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Partnachweg 1, 86165 Augsburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRA 19686
EUID
DED2102V.HRA19686
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 2/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
18.08.2024
Forderungsanmeldefrist
12.11.2025
Schlusstermin
19.01.2026
Aufhebung
21.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEK24 GmbH & Co. KG, vertreten durch die MyIBO Verwaltungs GmbH, ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann bestellt. Im Verfahren wurden bereits verschiedene Forderungsprüfungen durchgeführt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; hierfür wurde eine Widerspruchsfrist bis zum 12.11.2025 gesetzt. Der Schlusstermin zur Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Erörterung der Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sind ebenfalls im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Hierfür ist eine Frist bis einschließlich 19.01.2026 für Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände festgesetzt. Die Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird durchgeführt. Eine Verteilungsmasse in Höhe von 45.436,58 EUR steht zur Verfügung, wobei Forderungen in Höhe von 901.149,03 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEK24 GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Augsburg unter dem Aktenzeichen 1 IN 2/21 anhängig. Der Schuldner wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MyIBO Verwaltungs GmbH, Geschäftsführer Karagöz Ibrahim. Der Rechtsanwalt Matthias Hofmann wurde als Insol…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEK24 GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Augsburg unter dem Aktenzeichen 1 IN 2/21 anhängig. Der Schuldner wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MyIBO Verwaltungs GmbH, Geschäftsführer Karagöz Ibrahim. Der Rechtsanwalt Matthias Hofmann wurde als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden Forderungen nachträglich angemeldet und geprüft; Widerspruchsfristen für Tabellenblätter 87-105 (bis 18.08.2024) sowie für Tabellenblatt 106 (bis 12.11.2025) sind abgelaufen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt. Mit Beschluss vom 18.11.2025 wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet und der Schlussverteilung zugestimmt. Die Schlussverteilung ist mit Genehmigung des Gerichts erfolgt, wobei eine Verteilungsmasse von EUR 45.436,58 verfügbar war und Forderungen i.H.v. EUR 901.149,03 zu berücksichtigen waren. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung mit Beschluss vom 21.07.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 2/21
Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Matthias Hofmann, hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEK24 GmbH & Co. KG, 86316 Friedberg, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar ist eine Verteilungsmasse i.H.v. EUR 45.436,58. Zu berücksichtigen sind Forder…
1 IN 2/21
Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Matthias Hofmann, hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEK24 GmbH & Co. KG, 86316 Friedberg, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar ist eine Verteilungsmasse i.H.v. EUR 45.436,58. Zu berücksichtigen sind Forderungen i.H.v. EUR 901.149,03. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Augsburg, Geschäftszeichen 1 IN 2/21, niedergelegt.
Augsburg, den 18.12.2025
Amtsgericht Augsburg
- Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 2/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BEK24 GmbH & Co. KG, Metzstr. 9, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MyIBO Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Karagöz Ibrahim
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19686
- Schuldne…
1 IN 2/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BEK24 GmbH & Co. KG, Metzstr. 9, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MyIBO Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Karagöz Ibrahim
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19686
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 17.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 87 - 105 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 18.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 2/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BEK24 GmbH & Co. KG, Metzstr. 9, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MyIBO Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Karagöz Ibrahim
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19686
- Schuldne…
1 IN 2/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BEK24 GmbH & Co. KG, Metzstr. 9, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MyIBO Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Karagöz Ibrahim
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19686
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 30.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 106 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.11.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 30.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 2/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BEK24 GmbH & Co. KG, Metzstr. 9, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MyIBO Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Karagöz Ibrahim
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19686
- Schuldne…
1 IN 2/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BEK24 GmbH & Co. KG, Metzstr. 9, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MyIBO Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Karagöz Ibrahim
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19686
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.01.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 18.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 2/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BEK24 GmbH & Co. KG, Metzstr. 9, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MyIBO Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Karagöz Ibrahim
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19686
- Schuldne…
1 IN 2/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BEK24 GmbH & Co. KG, Metzstr. 9, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MyIBO Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Karagöz Ibrahim
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19686
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann, Pröllstraße 24, 86157 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.08.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 112.518,16 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 15 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 25.08.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 15 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 18.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 2/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BEK24 GmbH & Co. KG, Metzstr. 9, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MyIBO Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Karagöz Ibrahim
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19686
- Schuldne…
1 IN 2/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BEK24 GmbH & Co. KG, Metzstr. 9, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MyIBO Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Karagöz Ibrahim
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19686
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 21.07.2026
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