Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bel Bau GmbH, Düsseldorfer Straße 14, 60329 Frankfurt am Main, ist am 04.11.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Philip Konen bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 15.01.2026 um 15:02 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philip Konen. Mit diesem Verfahren sind die weiteren Verfahren 810 IN 1021/25 Be-77, 8_10 IN 1412/25 Be-77 und 810 IN 1754/25 Be-77 verbunden. Die Forderungsanmeldefrist endet am 13.04.2026. Einwendungen oder Anträge sind bis zum 27.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1451/25 B-11-8 Am 15.01.2026 um 15:02 Uhr ist das Insolvenzverfahren Bel Bau GmbH, c/o Zoran Belic, Offenbacher Landstraße 565 B, 60599 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132501),
vertreten durch:
Zoran Belic, Offenbacher Landstraße 565 B, 60599 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. In…
810 IN 1451/25 B-11-8 Am 15.01.2026 um 15:02 Uhr ist das Insolvenzverfahren Bel Bau GmbH, c/o Zoran Belic, Offenbacher Landstraße 565 B, 60599 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132501),
vertreten durch:
Zoran Belic, Offenbacher Landstraße 565 B, 60599 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Philip Konen, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 13.04.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 27.04.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1451/25 Be-77-: In dem Insolvenzverfahren Bel Bau GmbH, c/o Zoran Belic, Offenbacher Landstraße 565 B, 60599 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132501),
vertreten durch:
Zoran Belic, (Geschäftsführer), wurde am 15.01.2026 um 15:02 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsun…
810 IN 1451/25 Be-77-: In dem Insolvenzverfahren Bel Bau GmbH, c/o Zoran Belic, Offenbacher Landstraße 565 B, 60599 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132501),
vertreten durch:
Zoran Belic, (Geschäftsführer), wurde am 15.01.2026 um 15:02 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Philip Konen, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1021/25 Be-77, 810 IN 1412/25 Be-77 und 810 IN 1754/25 Be-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1451/25 Be-77- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1451/25 Be-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bel Bau GmbH, Düsseldorfer Straße 14, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132501), vertr. d.: Zoran Belic, (Geschäftsführer), ist am 04.11.2025 um 16:11 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet wor…
810 IN 1451/25 Be-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bel Bau GmbH, Düsseldorfer Straße 14, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132501), vertr. d.: Zoran Belic, (Geschäftsführer), ist am 04.11.2025 um 16:11 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philip Konen, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.11.2025
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