Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SMA Creative Estate GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Zaberner Straße 25, 65203 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 34065
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1906.HRB34065
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 442/25 S-33-
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Björn Heiko Schäfer
Adresse
Kecskemet Allee 26, 65428 Rüsselsheim
Termine & Fristen
Gutachtenbeschluss
15.05.2025
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
03.12.2025
Einstellung mangels Masse
14.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Projektentwicklung, Verarbeitung von Frachtcontainern zu Wohnmodulen, Immobilienvermittlung, Consulting, Vermietung von Modulen, Handel mit Containermodulen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Projektentwicklung & Bauträger
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Projektentwicklung und Verarbeitung von Frachtcontainern zu Wohnmodulen sowie Handel und Vermietung dieser Module
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der SMA Creative Estate GmbH sind durch Beschluss vom 03.12.2025 die angeordneten Sicherungsmaßnahmen, einschließlich der vorläufigen Verwaltung, aufgehoben worden. Der Gutachtenbeschluss vom 15.05.2025 bleibt aufrecht erhalten. Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Frankfurt am Main.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMA Creative Estate GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Björn Heiko Schäfer, wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main im Antragsverfahren behandelt. Zuerst wurden durch Beschluss vom 03.12.2025 Sicherungsmaßnahmen einschließlich der vorläufigen Verwaltung aufgehoben, währen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMA Creative Estate GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Björn Heiko Schäfer, wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main im Antragsverfahren behandelt. Zuerst wurden durch Beschluss vom 03.12.2025 Sicherungsmaßnahmen einschließlich der vorläufigen Verwaltung aufgehoben, während der Gutachtenbeschluss vom 15.05.2025 aufrechterhalten blieb. Später wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 14.08.2026 mangels Masse abgewiesen (§ 26 Abs. 1 InsO). Gegen diese Entscheidung steht dem Antragsteller eine sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 442/25 S-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SMA Creative Estate GmbH, Gutenbergstraße 8, 65830 Kriftel (AG Wiesbaden , HRB 34065),
vertreten durch:
Björn Heiko Schäfer (Geschäftsführer),
werden die durch Beschluss vom 03.12.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen, einschließlich der vorläu…
810 IN 442/25 S-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SMA Creative Estate GmbH, Gutenbergstraße 8, 65830 Kriftel (AG Wiesbaden , HRB 34065),
vertreten durch:
Björn Heiko Schäfer (Geschäftsführer),
werden die durch Beschluss vom 03.12.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen, einschließlich der vorläufigen Verwaltung aufgehoben.
Der Gutachtenbeschluss vom 15.05.2025 bleibt aufrecht erhalten..
Insolvenzgericht Amtsgericht Frankfurt am Main, 26.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 376/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SMA Creative Estate GmbH, Gutenbergstraße 8, 65830 Kriftel (AG Wiesbaden , HRB 34065), vertr. d.: Björn Heiko Schäfer, Kecskemet Allee 26, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 14.08.2026 mangel…
10 IN 376/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SMA Creative Estate GmbH, Gutenbergstraße 8, 65830 Kriftel (AG Wiesbaden , HRB 34065), vertr. d.: Björn Heiko Schäfer, Kecskemet Allee 26, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 14.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wiesbaden eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 14.08.2026
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