Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
bel Verde GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Flensburger Straße 4, 34225 Baunatal
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 19928
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1607.HRB19928
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 108/26 e
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
27.05.2026 , 11:06 Uhr
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
22.06.2026 , 08:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.08.2026
Berichtstermin
18.09.2026
Besondere Gläubigerversammlung
28.09.2026 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Planung und Ausführung von Außenanlagen und Dienstleistungen im Garten- und Landschaftsbau
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Straßen- & Wegebau
Geschäftstätigkeit
Planung und Ausführung von Außenanlagen sowie Garten- und Landschaftsbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der bel Verde GmbH wurde am 27.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Nowak LL.M. (CURATOR AG). Das Insolvenzverfahren ist am 22.06.2026 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist weiterhin Rechtsanwalt Christoph Nowak LL.M. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 07.08.2026 anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.08.2026. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bel Verde GmbH ist am 22.06.2026 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 27.05.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Christoph Nowak zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens wurde Herr Nowak auch als endgültiger …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bel Verde GmbH ist am 22.06.2026 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 27.05.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Christoph Nowak zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens wurde Herr Nowak auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.08.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.09.2026. Für die Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die Veräußerung des Geschäftsbetriebes an Herrn Christian Fritsche für 14.000,00 EUR, wurde eine besondere Gläubigerversammlung am 28.09.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 108/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der bel Verde GmbH, Flensburger Straße 4, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 19928), vertr. d.: Christian Frische, (Geschäftsführer), ist am 27.05.2026 um 11:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des S…
666 IN 108/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der bel Verde GmbH, Flensburger Straße 4, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 19928), vertr. d.: Christian Frische, (Geschäftsführer), ist am 27.05.2026 um 11:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Nowak LL.M., CURATOR AG, Wilhelmshöher Allee 239, 34121 Kassel, Tel.: 0561/473942800, Fax: 0561/473942809, E-Mail: kassel@curator.ag, Internet: www.curator.ag bestellt worden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 108/26 e: Über das Vermögen der bel Verde GmbH, Flensburger Straße 4, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 19928), vertr. d.: Christian Frische, (Geschäftsführer), ist am 22.06.2026 um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christoph Nowak LL.M., CURATOR AG, Wilhelmshöhe…
666 IN 108/26 e: Über das Vermögen der bel Verde GmbH, Flensburger Straße 4, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 19928), vertr. d.: Christian Frische, (Geschäftsführer), ist am 22.06.2026 um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christoph Nowak LL.M., CURATOR AG, Wilhelmshöher Allee 239, 34121 Kassel, Tel.: 0561/473942800, Fax: 0561/473942809, E-Mail: kassel@curator.ag, Internet: www.curator.ag.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.08.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 18.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (07.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (18.09.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 23.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 108/26 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bel Verde GmbH, Flensburger Straße 4, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 19928), vertr. d.: Christian Frische, GF der bel Verde GmbH, Nordshäuser Straße 31 a, 34132 Kassel, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das …
666 IN 108/26 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bel Verde GmbH, Flensburger Straße 4, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 19928), vertr. d.: Christian Frische, GF der bel Verde GmbH, Nordshäuser Straße 31 a, 34132 Kassel, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Montag, 28.09.2026, 09:30 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Insolvnezschuldnerin an Herrn Christian Fritsche zu einem Betrag in Höhe von 14.000,00 EUR
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 28.07.2026
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