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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Belke GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Siegen hat mit Beschluss vom 19.03.2026 eine Berichtigung gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenerbarer Unrichtigkeit im Rubrum des Verfahrensbeschlusses vorgenommen. Die Berichtigung betrifft die korrekte Schreibweise der Schuldnerbezeichnung und der vertretungsberechtigten persönlich haftenden Gesellschafterin SN Gerüstbau GmbH. Die Bekanntmachung der Berichtigung erfolgte am 13.04.2026 durch das Amtsgericht Siegen. Weitere Verfahrensschritte wie die Eröffnung, die Bestellung eines Verwalters oder Forderungsanmeldungen sind aus diesem spezifischen Berichtigungsbeschluss nicht direkt ersichtlich, gehen jedoch aus der Existenz des Berichtigungsbeschlusses für einen früheren Beschluss hervor.
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