Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bella Delivery GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 202850
EUID
DEF1103R.HRB202850
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36b IN 731/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Stefan Jankovic
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
21.02.2024
Einstellung
14.03.2024
Einwendungsfrist
12.06.2024
Einstellung
05.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bella Delivery GmbH ist am 05.02.2026 wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Zuvor wurden im Laufe des Verfahrens verschiedene gerichtliche Beschlüsse gefasst. Am 31.01.2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 21.02.2024 bestand. Ebenfalls am 31.01.2024 wurden die Regelvergütung des Insolvenzverwalters sowie Auslagen und Zustellungskosten festgesetzt. Am 14.03.2024 wurde bekanntgegeben, dass eine Verteilungsmasse in Höhe von 13.329,99 EUR für Forderungen in Höhe von 184.855,53 EUR verfügbar ist. Am 15.05.2024 wurde der Einstellungstermin nach § 211 InsO im schriftlichen Verfahren angesetzt, mit einer Frist zur Einlegung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis zum 12.06.2024. Es erfolgt keine Zahlung an die Insolvenzgläubiger. Das Verfahren ist nunmehr beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 731/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bella Delivery GmbH, Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Jankovic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 202850
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg Cierpinsk…
36b IN 731/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bella Delivery GmbH, Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Jankovic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 202850
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg Cierpinski am 05.02.2026 beschlossen:
Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 731/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bella Delivery GmbH, Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Jankovic,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 202850 B
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg a…
36b IN 731/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bella Delivery GmbH, Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Jankovic,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 202850 B
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31.01.2024 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 31.01.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28, 29, 30, 31, 32 und 33 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.02.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 731/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bella Delivery GmbH, Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Jankovic,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 202850 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31…
36b IN 731/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bella Delivery GmbH, Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Jankovic,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 202850 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31.01.2024 beschlossen:
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenen Zustellungen ab der elften Zustellung des Insolvenzverwalters wurden aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 64.177,97 EUR nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 731/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bella Delivery GmbH, Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Jankovic,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 202850 B
- Schuldnerin -
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|Verfügbar zur Deckung der Verfahren…
36b IN 731/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bella Delivery GmbH, Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Jankovic,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 202850 B
- Schuldnerin -
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|Verfügbar zur Deckung der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten gemäß §§ 54, 55 InsO und Verteilung an die Massegläubiger sind 13.329,99 EURO Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 184.855,53 EURO.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36b IN 731/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bella Delivery GmbH, Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Jankovic,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 202850 B
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg a…
36b IN 731/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bella Delivery GmbH, Schönhauser Allee 163, 10435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Jankovic,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 202850 B
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 15.05.2024 beschlossen:
1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.06.2024
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.05.2024
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