Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BeLu GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
c/o Klaus Cirpaci, Eckenheimer Landstraße 289, 60320 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 102852
EUID
DEM1201.HRB102852
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1281/19 B-11-6
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kfm. / Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Stephan Laubereau
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
19.02.2025 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.10.2025
Einwendungsfrist
10.11.2025
Fristende
19.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Gaststätte, eines Imbisses, Zulassungsdienste für Kraftfahrzeuge, Import und Export von Kraftfahrzeugen, Autovermietung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der BeLu GmbH ist die Verwertung der Masse beendet und dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden. Gläubiger können bis zum 19.01.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände einreichen. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 61.970,6 nach dem vorliegenden Verzeichnis. Zur Verfügung steht ein Betrag von 86.894,51 € für die Verteilung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BeLu GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Stephan Laubereau hat die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen zur Anmeldung bis zum 27.10.2025 aufgefordert. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen waren bis zum 10.11.2025 möglich. Im weiteren Verfahrensverlauf wu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BeLu GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Stephan Laubereau hat die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen zur Anmeldung bis zum 27.10.2025 aufgefordert. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen waren bis zum 10.11.2025 möglich. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Verwertung der Insolvenzmasse als beendet angesehen und die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Zur Verteilung stehende Forderungen beliefen sich auf 61.970,64 €, während ein Betrag von 86.894,51 € zur Verfügung stand. Eine Gläubigerversammlung war für den 19.02.2025 anberaumt, um einen Vergleich mit einem Drittschuldner zu beraten, der 100.000,00 € in die Masse zahlen sollte. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1281/19 B-11-6: In dem Insolvenzverfahren BeLu GmbH, Eckenheimer Landstraße 289, 60320 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 102852) werden die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen gemäß §§ 39 Abs. 1, 174 Abs. 3 InsO aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 27.10.2025 (§ 28 Abs. 1 Inso ana…
810 IN 1281/19 B-11-6: In dem Insolvenzverfahren BeLu GmbH, Eckenheimer Landstraße 289, 60320 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 102852) werden die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen gemäß §§ 39 Abs. 1, 174 Abs. 3 InsO aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 27.10.2025 (§ 28 Abs. 1 Inso analog) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO in EURO anzumelden.
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 10.11.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Gebäude F, Klingerstraße 20, Frankfurt am Main vorzubringen.
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 07.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1281/19 B-11-6 In dem Insolvenzverfahren BeLu GmbH, Eckenheimer Landstraße 289, 60320 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 102852) wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können b…
810 IN 1281/19 B-11-6 In dem Insolvenzverfahren BeLu GmbH, Eckenheimer Landstraße 289, 60320 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 102852) wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 19.01.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 12.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
12.11.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1281/19 B-11-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
BeLu GmbH
Eckenheimer Landstraße 289
60320 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 102852),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Zustellungsau…
Amtsgericht Frankfurt am Main
12.11.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1281/19 B-11-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
BeLu GmbH
Eckenheimer Landstraße 289
60320 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 102852),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Zustellungsauslagen EUR xxx
Umsatzsteuer EUR xxx
Summe EUR xxx
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 163.900,58 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR xxx, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich des durch das obstruktive Verhalten des ehemaligen geschäftsführenden Gesellschafters begründeten erhöhten Ermittlungsaufwands geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 30% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR xxx rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
xxx
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1281/19 B-11-6 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BeLu GmbH
soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Frankfurt am Main -Insolvenzgericht- niedergelegten Verzeichnis betragen die an
der Verteilung teilnehmenden Forderungen 61.970,64 €. Zur Verteilung s…
810 IN 1281/19 B-11-6 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BeLu GmbH
soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Frankfurt am Main -Insolvenzgericht- niedergelegten Verzeichnis betragen die an
der Verteilung teilnehmenden Forderungen 61.970,64 €. Zur Verteilung steht ein Betrag
von 86.894,51 € zur Verfügung.
Eingereicht vom Insolvenzverwalter, Dr. Stephan Laubereau, Dipl.-Kfm. / Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Amtsgericht Frankfurt am Main -Insolvenzgericht-
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1281/19 B-11-6 In dem Insolvenzverfahren BeLu GmbH, Eckenheimer Landstraße 289, 60320 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 102852) ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 19.02.2025, 10:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung: I. Zur Abgeltung …
810 IN 1281/19 B-11-6 In dem Insolvenzverfahren BeLu GmbH, Eckenheimer Landstraße 289, 60320 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 102852) ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 19.02.2025, 10:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung: I. Zur Abgeltung aller Forderungen zwischen den Parteien, gleich bekannt oder unbekannt, verpflichtet sich der Drittschuldner, Herr Jetishi, einen Betrag in Höhe von 100.000,00 € in die Insolvenzmasse zu zahlen.
II. Der unter Ziffer 1. genannte Vergleichsbetrag ist innerhalb von vier Wochen nach Zustimmung der besonderen Gläubigerversammlung unter Angabe des Aktenzeichens 88/20 auf das Verfahrenskonto zu zahlen.
III. Mit Abschluss des Vergleichs, der Zustimmung der besonderen Gläubigerversammlung und dem vollständigen Zahlungseingang des Vergleichsbetrags sind alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien, gleich, ob bekannt oder unbekannt, erledigt.
IV. Nach Abschluss des Vergleichs, der Zustimmung der besonderen Gläubigerversammlung und dem vollständigen Zahlungseingang des Vergleichsbetrags wird der Insolvenzverwalter:
1) Die Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2-20 O 91/24, zurückzunehmen. Der Drittschuldner stimmt der Klagerücknahme zu und verzichtet auf einen Kostenantrag.
2) Die Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2-13 O 596/23, zurückzunehmen. Der Drittschuldner stimmt der Klagerücknahme zu und verzichtet auf einen Kostenantrag.
3) Die ihm vorliegenden Titel des Landgerichts Frankfurt am Main, vom 19.01.2022 und 24.05.2023, Az. 2-13 O 191/21, an den Drittschuldner aushändigen.
4) Hinsichtlich der im Grundbuch vom Offenbach am Main, Blatt 13520, Flur 19, Flurstück 159/1, eingetragenen Zwangssicherungshypothek die Löschungsbewilligung erteilen. Die Kosten hierfür trägt der Drittschuldner.
V. Für den Fall, dass sich nach Abzug aller Kosten und Befriedigung aller Insolvenzforderungen nach § 38 InsO ein Restbetrag verbleibt, wird dieser Betrag nach Verfahrensabschluss an den Drittschuldner zurückerstattet. Die Insolvenzgläubiger verzichten insoweit auf eine Anmeldung von Forderungen im Rang nach § 39 InsO.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 22.01.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.