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Insolvenzprofil
Ben Green GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 119404
EUID
DEK1101.HRA119404
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 101/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Denkhaus
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.03.2025 , 13:22 Uhr
Aufhebung
19.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ben Green GmbH & Co. KG sind am 22.03.2025 Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwalt Stefan Denkhaus als vorläufiger Insolvenzveralter bestellt worden. Die Anordnungen umfassten unter anderem ein Verbot für Drittschuldner zu leisten sowie die Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Am 19.01.2026 sind diese Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss wieder aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 101/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119404 eingetragenen Ben Green GmbH & Co. KG, Heidlohstraße 2b, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hand…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 101/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119404 eingetragenen Ben Green GmbH & Co. KG, Heidlohstraße 2b, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146535 eingetragene Ben Green Verwaltungs GmbH, Heidlohstraße 2 b, 22459 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcell Jansen und Herrn Stephan Johannes Christoph Bergel
sind die am 22.03.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 19.01.2026 aufgehoben worden.
67a IN 101/25
Amtsgericht Hamburg, 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 101/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119404 eingetragenen Ben Green GmbH & Co. KG, Heidlohstraße 2b, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hand…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 101/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119404 eingetragenen Ben Green GmbH & Co. KG, Heidlohstraße 2b, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146535 eingetragene Ben Green Verwaltungs GmbH, Heidlohstraße 2 b, 22459 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcell Jansen und Herrn Stephan Johannes Christoph Bergel
ist am 22.03.2025, um 13:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 101/25
Amtsgericht Hamburg, 22.03.2025
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