Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Benchmarked 99 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mittelstraße 54, 50672 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 97067
EUID
DER3306.HRB97067
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 136/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
01.10.2025 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Unternehmensberatung und somit die Erbringung von Beratungsdienstleistungen zur Neukundengewinnung, Umsatzgenerierung und Optimierung der Betriebsvorgänge, einschließlich der Konzeptionierung, Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Benchmarked 99 GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat einen Abgeltungsvergleich vom 22.07.2025 mit der bnchmrkd UG, der bnchmrkd services GmbH und Herrn Artur Gottmann geschlossen, der die Ansprüche der Insolvenzschuldnerin gegen diese Parteien regelt. Über die Genehmigung dieses besonders bedeutsamen Rechtshandlung der Insolvenzverwalterin soll auf einer Gläubigerversammlung beschlossen werden. Die Gläubigerversammlung ist für den 01.10.2025 um 09:30 Uhr im Amtsgericht Köln angesetzt. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin teilnehmen, gilt die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO automatisch als erteilt. Gegen den Beschluss zur Terminbestimmung steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 136/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97067 eingetragenen Benchmarked 99 GmbH, Mittelstr. 54, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artur Gottmann, Hildeboldplatz 1 a, 50672 Köln
wird Te…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 136/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97067 eingetragenen Benchmarked 99 GmbH, Mittelstr. 54, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artur Gottmann, Hildeboldplatz 1 a, 50672 Köln
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Der Abgeltungsvergleich vom 22.07.2025 zwischen der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Benchmarked 99 GmbH (Insolvenzschuldnerin), sowie der bnchmrkd UG, der bnchmrkd services GmbH und Herrn Artur Gottmann mit
dem die Ansprüche der Insolvenzschuldnerin gegen die bnchmrkd UG, die bnchmrkd services GmbH und Artur Gottmann geregelt werden, wird genehmigt.
bestimmt auf
Mittwoch, 01.10.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 136/21
Amtsgericht Köln, 05.09.2025
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