Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BENEFIT Immobiliensanierungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Krähenweg 3 b, 22459 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 181917
EUID
DEK1101.HRB181917
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 47/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel
Adresse
Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.02.2024 , 09:17 Uhr
Eröffnung
01.04.2024 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.05.2024
Berichtstermin
27.06.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
27.06.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungsstichtag
05.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist - Bauberatung und Sanierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, insbesondere Einbau von Fertigbauelementen, Lieferung und Montage von Fenstern und Haustüren, Trockenbau, Kernsanierungen, Baudienstleitungen, Objektbetreuung, Rohr- und Kanalreinigung, Bautrocknung, Boden- und Fliesenlegearbeiten sowie Elektro- und Sanitärtechnikarbeiten; - An- und Verkauf von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BENEFIT Immobiliensanierungen GmbH wurde am 20.02.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel bestellt. Am 01.04.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 07.02.2024. Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel ist zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt worden. Gläubiger mussten ihre Forderungen bis zum 27.05.2024 anmelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 27.06.2024 angesetzt worden. In einer weiteren Bekanntmachung vom 24.06.2026 wird das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 InsO angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 05.08.2026 festgelegt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 47/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 181917 eingetragenen BENEFIT Immobiliensanierungen GmbH, Krähenweg 3b, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Mirko Rutic
Ge…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 47/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 181917 eingetragenen BENEFIT Immobiliensanierungen GmbH, Krähenweg 3b, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Mirko Rutic
Geschäftszweig: Bauberatung und Sanierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, insbesondere Einbau von Fertigbauelementen, Lieferung und Montage von Fenstern und Haustüren, Trockenbau, Kernsanierungen etc.
ist am 20.02.2024, um 09:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 47/24
Amtsgericht Hamburg, 20.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 47/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 181917 eingetragenen BENEFIT Immobiliensanierungen GmbH, Krähenweg 3b, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Mirko Rutic.
Geschäftszweig: Bauberatung und Sanie…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 47/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 181917 eingetragenen BENEFIT Immobiliensanierungen GmbH, Krähenweg 3b, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Mirko Rutic.
Geschäftszweig: Bauberatung und Sanierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, insbesondere Einbau von Fertigbauelementen, Lieferung und Montage von Fenstern und Haustüren, Trockenbau, Kernsanierungen etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2024, um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 27.06.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 47/24
Amtsgericht Hamburg, 01.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 47/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 181917 eingetragenen BENEFIT Immobiliensanierungen GmbH, Krähenweg 3 b, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Mirko Rutic,
sollen die…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 47/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 181917 eingetragenen BENEFIT Immobiliensanierungen GmbH, Krähenweg 3 b, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Mirko Rutic,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 47/24
Amtsgericht Hamburg, 24.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.