Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
benibu GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Eigelstein 99, 50668 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 100915
EUID
DER3306.HRB100915
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 102/23
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Munz
Adresse
Christophstraße 15-17, 50670 Köln
Termine & Fristen
Antrag
08.12.2023
Eröffnung
22.03.2024 , 12:34 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.05.2024
Niederschrift Gläubigerauflistung
31.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
die Zubereitung, der Verkauf, die Lieferung und die Vermittlung von Speisen, der Handel mit Lebensmitteln und Verpackungsmaterial, die Vermittlung von Internet-Arbeiten und das Betreiben eines Waschsalons und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 22.03.2024 um 12:34 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der benibu GmbH eröffnet. Das Verfahren ist auf den Zahlungsantrag der Schuldnerin zurückzuführen, der am 08.12.2023 bei Gericht eingegangen ist. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Munz bestellt worden. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.05.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Die Gläubigerauflistung wird spätestens ab dem 31.05.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 102/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 100915 eingetragenen benibu GmbH, Eigelstein 99, 50668 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rachid Affani,
Geschäftszweig: die Zubereitung, der Verkauf, die Lieferung und die Verm…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 102/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 100915 eingetragenen benibu GmbH, Eigelstein 99, 50668 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rachid Affani,
Geschäftszweig: die Zubereitung, der Verkauf, die Lieferung und die Vermittlung von Speisen, der Handel mit Lebensmitteln und Verpackungsmaterial,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.03.2024, um 12:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Munz, Christophstraße 15-17, 50670 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
werden spätestens ab dem 31.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70d IN 102/23
Amtsgericht Köln, 22.03.2024
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